Elektronikschrott nicht zur privaten Altmetallsammlung geben!
Der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass Elektroaltgeräte nicht im Rahmen von Straßensammlungen durch private Händler eingesammelt werden dürfen. Ausgediente Elektrogeräte müssen vielmehr an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden, damit sie von den Geräteherstellen und Importeuren abgeholt und verwertet werden können.
Bereits seit einiger Zeit kündigen private Schrotthändler vermehrt Straßensammlungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Bamberg an. Dies geschieht per Wurfzettel, die im Vorfeld der Sammlung an die Haushalte verteilt werden. Auf den Hinweisblättern sind meist Beispiele der abzuholenden Gegenstände aufgeführt, u. a. auch verschiedene elektrische Geräte wie Waschmaschinen, Elektroherde oder Haushaltskleingeräte.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises stellt dazu fest, dass private Altmetallsammlungen zwar grundsätzlich möglich sind, Elektroaltgeräte dabei jedoch nicht bereitgestellt und eingesammelt werden dürfen. Einerseits handelt es sich bei Elektrogeräten aufgrund verschiedener Bauteile in der Regel um „gefährliche Abfälle“ (so der Gesetzgeber), die von privaten Sammlungen ausgeschlossen sind. Andererseits sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, die Gerätehersteller im Sinne der Produktverantwortung zur Entsorgung/Verwertung der Geräte heranzuziehen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Elektroaltgeräte an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
Im letzten Jahr wurden die Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg mit zusätzlichen Containern für fünf verschiedene Gerätegruppen (Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte, Gasentladungslampen, Bildschirmgeräte und Haushaltskleingeräte) ausgestattet. Seitdem können alle Arten von Elektrogeräten kostenlos angeliefert werden. Eine Ausnahme stellt der Wertstoffhof in Viereth dar. Aus Platzgründen gibt es dort keine Behälter für Kühlgeräte und Gasentladungslampen. Die Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe können unter www.landkreis-bamberg.de abgerufen werden. Wer keine Transportmöglichkeit hat, kann den Abholservice der Firma Bamberger Dienste (Tel.: 0951/9176850) gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr in Anspruch nehmen.
Die Abfallwirtschaft empfiehlt, sowohl Elektrogeräte wie auch sonstigen Metallschrott über die Wertstoffhöfe zu entsorgen. Denn anders als bei manchen privaten Altmetallhändlern, die Sammlungen ankündigen und dann doch nicht durchführen, ist an den Einrichtungen des Landkreises die Abgabemöglichkeit während der Öffnungszeiten sichergestellt. Dafür stehen entsprechende Großcontainer zur Verfügung. Die Erlöse aus der Vermarktung des Schrotts werden zur Deckung der allgemeinen Kosten der Abfallwirtschaft genutzt und tragen dadurch dazu bei, die Gebühren für die Kunden der Abfallwirtschaft günstig zu halten. Diese Feststellung gilt für den ganzen Bereich der Abfallwirtschaft, denn Abhol- und Behälterkosten sind Festkosten, die mehr oder weniger mengenunabhängig anfallen. Verwertungserlöse für Altmetalle oder auch Altpapier kommen dagegen der Gemeinschaft der Gebührenzahler zugute. Ein guter Grund für Bürger und Gewerbebetriebe unabhängig von gesetzlichen Überlassungspflichten Altmetalle und Altpapier auf den Wertstoffhöfen bzw. über die Sammelsysteme der Abfallwirtschaft des Landkreises zu entsorgen.
Bereits seit einiger Zeit kündigen private Schrotthändler vermehrt Straßensammlungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Bamberg an. Dies geschieht per Wurfzettel, die im Vorfeld der Sammlung an die Haushalte verteilt werden. Auf den Hinweisblättern sind meist Beispiele der abzuholenden Gegenstände aufgeführt, u. a. auch verschiedene elektrische Geräte wie Waschmaschinen, Elektroherde oder Haushaltskleingeräte.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises stellt dazu fest, dass private Altmetallsammlungen zwar grundsätzlich möglich sind, Elektroaltgeräte dabei jedoch nicht bereitgestellt und eingesammelt werden dürfen. Einerseits handelt es sich bei Elektrogeräten aufgrund verschiedener Bauteile in der Regel um „gefährliche Abfälle“ (so der Gesetzgeber), die von privaten Sammlungen ausgeschlossen sind. Andererseits sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, die Gerätehersteller im Sinne der Produktverantwortung zur Entsorgung/Verwertung der Geräte heranzuziehen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Elektroaltgeräte an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
Im letzten Jahr wurden die Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg mit zusätzlichen Containern für fünf verschiedene Gerätegruppen (Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte, Gasentladungslampen, Bildschirmgeräte und Haushaltskleingeräte) ausgestattet. Seitdem können alle Arten von Elektrogeräten kostenlos angeliefert werden. Eine Ausnahme stellt der Wertstoffhof in Viereth dar. Aus Platzgründen gibt es dort keine Behälter für Kühlgeräte und Gasentladungslampen. Die Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe können unter www.landkreis-bamberg.de abgerufen werden. Wer keine Transportmöglichkeit hat, kann den Abholservice der Firma Bamberger Dienste (Tel.: 0951/9176850) gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr in Anspruch nehmen.
Die Abfallwirtschaft empfiehlt, sowohl Elektrogeräte wie auch sonstigen Metallschrott über die Wertstoffhöfe zu entsorgen. Denn anders als bei manchen privaten Altmetallhändlern, die Sammlungen ankündigen und dann doch nicht durchführen, ist an den Einrichtungen des Landkreises die Abgabemöglichkeit während der Öffnungszeiten sichergestellt. Dafür stehen entsprechende Großcontainer zur Verfügung. Die Erlöse aus der Vermarktung des Schrotts werden zur Deckung der allgemeinen Kosten der Abfallwirtschaft genutzt und tragen dadurch dazu bei, die Gebühren für die Kunden der Abfallwirtschaft günstig zu halten. Diese Feststellung gilt für den ganzen Bereich der Abfallwirtschaft, denn Abhol- und Behälterkosten sind Festkosten, die mehr oder weniger mengenunabhängig anfallen. Verwertungserlöse für Altmetalle oder auch Altpapier kommen dagegen der Gemeinschaft der Gebührenzahler zugute. Ein guter Grund für Bürger und Gewerbebetriebe unabhängig von gesetzlichen Überlassungspflichten Altmetalle und Altpapier auf den Wertstoffhöfen bzw. über die Sammelsysteme der Abfallwirtschaft des Landkreises zu entsorgen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg