Fachtagung zur Kindeswohlgefährdung
Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen, das ist eine zentrale Aufgabe des Jugendamtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes im Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes Bamberg befassten sich daher innerhalb eines Fachtages intensiv mit den fachlichen und menschlichen Herausforderungen ihres Schutzauftrages. Als Referent war Dr. Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut München (DJI) eingeladen. Auf der Agenda standen praxisrelevante Rechtsveränderungen und fachliche Grundlagen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos oder der Erziehungsfähigkeit von Eltern.
In einer Mischung aus Vortrag, Diskussion und Fallarbeit präsentierte Dr. Heinz Kindler Fragestellungen aus der Praxis und gab gleichzeitig wissenschaftlich abgesicherte Hinweise, die den sozialpädagogischen Fachkräften Sicherheit bei der Einschätzung der Situation geben sollten.
Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung scheint die Zahl der Kinder unter 10 Jahren, die durch einen tätlichen Angriff zu Tode gekommen sind, eher abzunehmen. Nach den jährlichen Erhebungen zur Todesursachenstatistik ist sie in den letzten 25 Jahren um mehr als die Hälfte gesunken. Bei allen Ungenauigkeiten, der solche Statistiken häufig unterliegen, zeichnet sich doch eine Tendenz ab: Lag der Anteil im Jahr 1980 noch bei 1,5 Kinder bezogen auf hunderttausend der altersgleichen Bevölkerung, so lag er im Jahr 2005 nur noch bei 0,6 Fällen. Kindstötungen finden zumeist im Zusammenhang mit sonstigen Misshandlungen oder Vernachlässigung statt. Säuglinge sind besonders gefährdet. Mit zunehmendem Alter des Kindes sinkt das Risiko, durch tätlichen Angriff zu Tode zu kommen. Gestiegen ist allerdings die Sensibilität gegenüber dem Thema Kindsmisshandlungen. Bei den Jugendämtern gehen inzwischen spürbar mehr Hinweise ein als früher.
Dr. Kindler erläuterte daher zunächst den Begriff der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Für die Fachkräfte des Sozialen Dienstes ist der Rechtsbegriff der Kindeswohlgefährdung ein maßgebliches Entscheidungskriterium für ein Eingreifen. Es lassen sich grundsätzlich folgende gefährdende Erscheinungsformen unterscheiden: körperliche und seelische Misshandlung und Vernachlässigung, sexuelle Gewalt, unverschuldetes Elternversagen oder Verhalten eines Dritten.
Wenn dem Jugendamt "gewichtige Anhaltspunkte" für eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, dann müssen die Mitarbeiter/innen das Gefährdungsrisiko einschätzen. Für die Beurteilung ist es wichtig, sich verschiedene Aspekte näher anzuschauen: Das Erleben und Handeln des jungen Menschen, die Wohn- und Familiensituation, die elterliche Lebensgeschichte und das Erziehungsverhalten, die Entwicklungsförderung sowie das soziale Umfeld. Dabei sind das Alter der Kinder sowie ggf. die besondere Situation (chronisch) kranker bzw. behinderter Kinder besonders zu berücksichtigen.
Dr. Kindler hob z. B. verschiedene Aspekte der Erziehungsfähigkeit hervor: Wie ist die Bindung zu den Kindern ausgeprägt? Wie wird das Kind gepflegt und versorgt? Wird seine geistige Entwicklung gefördert? Vermitteln die Eltern Regeln und Werte?
Eine große Rolle bei der fachlichen Risikoeinschätzung spielt die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern, die Gefährdung des Kindeswohls zu erkennen, bei der Beseitigung von Risiken mitzuwirken und Hilfsangebote des Jugendamtes anzunehmen. Gleichzeitig wird analysiert, welche Hilfen notwendig und geeignet sind und daraus ein Schutzkonzept für die Zukunft erstellt. Nach Möglichkeit bindet das Jugendamt den jungen Menschen und seine Eltern mit ein, soweit dies nicht den Schutzauftrag in Frage stellt.
Hält das Jugendamt schließlich das Tätigwerden des Familiengerichtes für erforderlich, so ist es verpflichtet, es auch dann einzuschalten, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung und Beseitigung der Gefährdung mitzuwirken. Bei dringender Gefahr ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
"Die Veranstaltung war sehr hilfreich", beurteilt Brigitte Gerner-Titz, Leiterin des Sozialen Dienstes am Landratsamt Bamberg den Tagungserfolg. "Wir stehen fast täglich vor schwerwiegenden Entscheidungen, welche für die betroffenen Kinder und ihre Familien eine große Tragweite haben können. Häufig sehen wir uns mit schwierigen Fragen in diesem Bereich konfrontiert; angesichts dieser verantwortungsvollen Aufgaben sind wir bestrebt, unser Wissen stets auf aktuellem Stand zu halten. Der Fachtag bot uns dazu gut aufbereitete, praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Informationen."
Dr. Kindler ist Mitherausgeber des jüngst erschienenen Handbuches des DJI zur Kindeswohlgefährdung, zu dem auch Mitarbeiter/innen aus neun Jugendämtern beigetragen haben, darunter Fachkräfte des Kreisjugendamtes Bamberg.
In einer Mischung aus Vortrag, Diskussion und Fallarbeit präsentierte Dr. Heinz Kindler Fragestellungen aus der Praxis und gab gleichzeitig wissenschaftlich abgesicherte Hinweise, die den sozialpädagogischen Fachkräften Sicherheit bei der Einschätzung der Situation geben sollten.
Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung scheint die Zahl der Kinder unter 10 Jahren, die durch einen tätlichen Angriff zu Tode gekommen sind, eher abzunehmen. Nach den jährlichen Erhebungen zur Todesursachenstatistik ist sie in den letzten 25 Jahren um mehr als die Hälfte gesunken. Bei allen Ungenauigkeiten, der solche Statistiken häufig unterliegen, zeichnet sich doch eine Tendenz ab: Lag der Anteil im Jahr 1980 noch bei 1,5 Kinder bezogen auf hunderttausend der altersgleichen Bevölkerung, so lag er im Jahr 2005 nur noch bei 0,6 Fällen. Kindstötungen finden zumeist im Zusammenhang mit sonstigen Misshandlungen oder Vernachlässigung statt. Säuglinge sind besonders gefährdet. Mit zunehmendem Alter des Kindes sinkt das Risiko, durch tätlichen Angriff zu Tode zu kommen. Gestiegen ist allerdings die Sensibilität gegenüber dem Thema Kindsmisshandlungen. Bei den Jugendämtern gehen inzwischen spürbar mehr Hinweise ein als früher.
Dr. Kindler erläuterte daher zunächst den Begriff der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Für die Fachkräfte des Sozialen Dienstes ist der Rechtsbegriff der Kindeswohlgefährdung ein maßgebliches Entscheidungskriterium für ein Eingreifen. Es lassen sich grundsätzlich folgende gefährdende Erscheinungsformen unterscheiden: körperliche und seelische Misshandlung und Vernachlässigung, sexuelle Gewalt, unverschuldetes Elternversagen oder Verhalten eines Dritten.
Wenn dem Jugendamt "gewichtige Anhaltspunkte" für eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, dann müssen die Mitarbeiter/innen das Gefährdungsrisiko einschätzen. Für die Beurteilung ist es wichtig, sich verschiedene Aspekte näher anzuschauen: Das Erleben und Handeln des jungen Menschen, die Wohn- und Familiensituation, die elterliche Lebensgeschichte und das Erziehungsverhalten, die Entwicklungsförderung sowie das soziale Umfeld. Dabei sind das Alter der Kinder sowie ggf. die besondere Situation (chronisch) kranker bzw. behinderter Kinder besonders zu berücksichtigen.
Dr. Kindler hob z. B. verschiedene Aspekte der Erziehungsfähigkeit hervor: Wie ist die Bindung zu den Kindern ausgeprägt? Wie wird das Kind gepflegt und versorgt? Wird seine geistige Entwicklung gefördert? Vermitteln die Eltern Regeln und Werte?
Eine große Rolle bei der fachlichen Risikoeinschätzung spielt die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern, die Gefährdung des Kindeswohls zu erkennen, bei der Beseitigung von Risiken mitzuwirken und Hilfsangebote des Jugendamtes anzunehmen. Gleichzeitig wird analysiert, welche Hilfen notwendig und geeignet sind und daraus ein Schutzkonzept für die Zukunft erstellt. Nach Möglichkeit bindet das Jugendamt den jungen Menschen und seine Eltern mit ein, soweit dies nicht den Schutzauftrag in Frage stellt.
Hält das Jugendamt schließlich das Tätigwerden des Familiengerichtes für erforderlich, so ist es verpflichtet, es auch dann einzuschalten, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung und Beseitigung der Gefährdung mitzuwirken. Bei dringender Gefahr ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
"Die Veranstaltung war sehr hilfreich", beurteilt Brigitte Gerner-Titz, Leiterin des Sozialen Dienstes am Landratsamt Bamberg den Tagungserfolg. "Wir stehen fast täglich vor schwerwiegenden Entscheidungen, welche für die betroffenen Kinder und ihre Familien eine große Tragweite haben können. Häufig sehen wir uns mit schwierigen Fragen in diesem Bereich konfrontiert; angesichts dieser verantwortungsvollen Aufgaben sind wir bestrebt, unser Wissen stets auf aktuellem Stand zu halten. Der Fachtag bot uns dazu gut aufbereitete, praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Informationen."
Dr. Kindler ist Mitherausgeber des jüngst erschienenen Handbuches des DJI zur Kindeswohlgefährdung, zu dem auch Mitarbeiter/innen aus neun Jugendämtern beigetragen haben, darunter Fachkräfte des Kreisjugendamtes Bamberg.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg