Geflügelpest: Aufhebungsuntersuchungen - Stallpflicht gilt weiterhin
Im Landkreis Bamberg haben am 24. September Amtstierärzte mit den Aufhebungsuntersuchungen im Sperrbezirk, also in Lach, Güntersdorf und Elsendorf, begonnen. Dabei werden alle Geflügelhalter aufgesucht und der Gesundheitszustand der gehaltenen Vögel beurteilt. Befinden sich in einem Bestand ausschließlich Enten und Gänse, müssen von diesen Tieren Rachentuper- und Blutproben genommen werden.
Im Beobachtungsgebiet werden die entsprechenden Kontrollen am 4. Oktober beginnen. Dort müssen insgesamt 210 Betriebe besucht werden. Hiervon halten lediglich 14 Betriebe ausschließlich Wassergeflügel, so dass „nur" knapp 300 Tiere beprobt werden müssen.
Die Aufhebungsuntersuchungen werden durchgeführt, um die seit Ende August geltenden Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest wieder aufheben zu können. Die Veterinäre rechnen mit dem Abschluss der Untersuchungen und dem Vorliegen aller Ergebnisse frühestens für den 15. Oktober. Bis dahin muss alles Geflügel in den Gemeinden Burgebrach, Burgwindheim, Pommersfelden und der Stadt Schlüsselfeld weiterhin im Stall bleiben. Amtstierärztin Dr. Gerlinde Drost appelliert an die Geflügelhalter, die Stallpflicht bis zur Aufhebung ernst zu nehmen. Nur so lasse sich das Ziel, keine weiteren Bestände keulen zu müssen, auch erreichen. Tierbesitzer, die ihr Geflügel trotz Stallpflicht frei laufen lassen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Im Beobachtungsgebiet werden die entsprechenden Kontrollen am 4. Oktober beginnen. Dort müssen insgesamt 210 Betriebe besucht werden. Hiervon halten lediglich 14 Betriebe ausschließlich Wassergeflügel, so dass „nur" knapp 300 Tiere beprobt werden müssen.
Die Aufhebungsuntersuchungen werden durchgeführt, um die seit Ende August geltenden Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest wieder aufheben zu können. Die Veterinäre rechnen mit dem Abschluss der Untersuchungen und dem Vorliegen aller Ergebnisse frühestens für den 15. Oktober. Bis dahin muss alles Geflügel in den Gemeinden Burgebrach, Burgwindheim, Pommersfelden und der Stadt Schlüsselfeld weiterhin im Stall bleiben. Amtstierärztin Dr. Gerlinde Drost appelliert an die Geflügelhalter, die Stallpflicht bis zur Aufhebung ernst zu nehmen. Nur so lasse sich das Ziel, keine weiteren Bestände keulen zu müssen, auch erreichen. Tierbesitzer, die ihr Geflügel trotz Stallpflicht frei laufen lassen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg