Geflügelpest - Weitreichende Ausnahmen von der Stallpflicht für Geflügel - Auflagen für Enten- und Gänsehalter
Entgegen der Hoffnung vieler Geflügelhalter wurde mit der am vergangenen Mittwoch in Kraft getretenen bundesweit geltenden Geflügel-Aufstallungsverordnung die Stallpflicht für Geflügel nicht aufgehoben, sondern bis zum 15. August diesen Jahres verlängert. Allerdings sind in der neuen Verordnung umfangreiche Ausnahmen von der Stallpflicht enthalten.
Wie die Veterinärämter der Stadt und des Landratsamtes Bamberg mitteilen, liegen die für Bayern geltenden Bestimmungen derzeit noch nicht vollständig vor. Die sogenannte Allgemeinverfügung mit der dann voraussichtlich die Stadt und der Landkreis Bamberg von der Stallpflicht befreit werden, kann aus diesem Grund erst Anfang nächster Woche erlassen werden. Bis dahin sind die Tiere weiter im Stall zu halten.
Keinesfalls werden geflügelhaltende Betriebe die Befreiung von der Stallpflicht einzeln beantragen müssen. Aus der Allgemeinverfügung wird sich ergeben, wo die Stallpflicht entfällt und was dabei zu beachten ist. Die Veterinärämter werden die Öffentlichkeit über die Medien informieren, sobald die Verfügung erlassen ist.
Soviel steht bereits jetzt fest: Auch nach der Aufhebung der Stallpflicht werden Geflügelhalter folgende Punkte bei der Freilandhaltung strikt beachten müssen:
- Meldepflicht jeder Geflügel-Freilandhaltung
- Meldung sobald mehr als zwei Stück Geflügel an einem Tag verenden
- Führung eines Bestandsregisters in dem Herkunftsbetrieb sowie Todesfälle notiert werden
- Futterstellen unzugänglich für Wildvögel einrichten
- Betriebsfremde Personen sollen das Areal der Freilandhaltung ohne Schutzkleidung nicht betreten
Besondere Auflagen gelten für die Haltung von Wasservögeln wie Enten und Gänse: Enten und Gänse sind besonders gefährdet, an der Geflügelpest zu erkranken, zeigen die ersten Symptome aber erst relativ spät nach der Ansteckung. In der Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit besteht die Gefahr, dass Wasservögel viele andere Tiere infizieren und so die Krankheit weiter verbreiten. Hühner dagegen sind innerhalb kurzer Zeit nach der Ansteckung schon auffällig krank. Nun soll diese Eigenheit der Hühner genutzt werden, um in Enten- und Gänsebeständen eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus so schnell wie möglich zu erkennen. Enten- und Gänsehalter sollen deshalb die Wasservögel gemeinsam mit einer bestimmten Anzahl Hühner halten. Erkranken in diesem Bestand Hühner, kann dies ein Hinweis auf eine Infektion des Bestands mit dem Geflügelpest-Virus sein. Ein solcher Verdacht ist dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.
Anstelle der gemeinsamen Haltung von Enten und Gänsen mit "Versuchs-Hühnchen" kann auch eine monatliche virologische Untersuchung der Enten und Gänse durchgeführt werden. Allerdings ist diese Untersuchung einigermaßen aufwändig und kostenintensiv.
Der Handel mit lebendem Geflügel ist schließlich nur mit einer tierärztlichen Bescheinigung und unter Einhaltung bestimmter Auflagen möglich. Bei Bedarf sollten diese Auflagen bei der Abteilung Veterinärwesen im Landratsamt Bamberg erfragt werden.
Für alle Meldungen und Fragen bezüglich der Geflügelpest stehen die Veterinärämter im Landratsamt Bamberg unter der Telefonnummer 0951/85-751 oder -755 und bei der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer 0951/966520 zur Verfügung.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg