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14.02.2023

Geflügelpest in Hobbyhühnerhaltung

Das Veterinäramt rät Geflügelhaltern zu erhöhter Vorsicht

Im westlichen Landkreis Bamberg ist in einer kleinen Hühnerhaltung die Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus) ausgebrochen. Das haben virologische Untersuchungen ergeben, die das Veterinäramt Bamberg in Auftrag gegeben hat, nachdem innerhalb kurzer Zeit fast der gesamte Bestand des Hobbyhühnerhalters verendet war.

Nachdem es sich um einen Bestand mit weniger als 50 Tieren handelt, muss das Landratsamt Bamberg keine Schutz- und Überwachungszone mit weitergehenden Maßnahmen und Beschränkungen ausweisen.

Die Geflügelpest tritt seit 2022 in Deutschland auf. Um gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Bamberg bereits Ende Oktober 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen hinsichtlich Biosicherheit umzusetzen. Unter anderem dürfen Unbefugte Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Auf Grund steigender Fallzahlen in den Wintermonaten wurde zudem bayernweit ein Verbot für Geflügelausstellungen und Märkte erlassen.

Bei der Geflügelpest geht die größte Gefahr von Wildvögeln (v.a. Wassergeflügel) aus, die mit dem Virus infiziert sind und den Erreger über den Kot ausscheiden können. Deshalb müssen alle Geflügelhalter weiterhin wachsam sein und erhöhte Verendungsraten oder deutliche Leistungseinbußen dem Veterinäramt melden. Bei Freilandhaltung ist darauf zu achten, Geflügel nicht im Freien zu füttern und zu tränken, da Futterreste Wildvögel anlocken. Der Fund von verendetem Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse oder Schwäne) sowie größeren Wildvögeln (v.a. Greifvögel) sollte dem Veterinäramt gemeldet werden.


Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg