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02.02.2023

Jugendschöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben!

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendstrafkammern werden im Jahr 2023 die Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.

Werden Jugendliche und Heranwachsende straffällig, so müssen sie sich oft vor den sog. „Jugendschöffengericht“ verantworten. Dieses besteht aus dem Jugendrichter als Vorsitzenden sowie zwei Jugendschöffen. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Ausbildung. Als Bindeglied zwischen Staat und Volk sollen sie zu einer lebensnahen Rechtsprechung verhelfen. Für dieses verantwortungsvolle Amt such das Kreisjugendamt Bamberg ab sofort nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.

In diesem Jahr werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Die Jugendschöffen nehmen an den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teil und tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil. Voraussetzung für die Bewerbung ist neben dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit auch das Beherrschen der deutschen Sprache. Sie müssen am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und im Landkreis wohnen. Jugendschöffe sollten zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Das Kreisjugendamt Bamberg bittet daher um Bewerbungen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsformular bis 28. Februar 2023 entweder per Mail an jugendamt@lra-ba.bayern.de oder per Post an: Landratsamt Bamberg, FB 22 – Jugend und Familie, Tobias Dusold, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter https://www.landkreis-bamberg.de/Jugend-und-Familie/Aktuelles-Schöffenwahl-2023/sowie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg