Landkreis Bamberg entscheidet sich für die Doppik; Einstimmiger Grundsatzbeschluss des Kreistages
Der Landkreis Bamberg hat sich in einem Grundsatzbeschluss des Kreistages am 20.12.2004 für eine neue Steuerung der Verwaltung und ihrer Dienstleistungen entschieden und die Doppik (doppelte kaufmännische Buchführung) als künftigen Buchungsstil gewählt. In absehbarer Zeit soll daher der bisherige kameralistische Rechnungsstil abgelöst werden. Mit dem einstimmigen Beschluss des Kreistages hat der Landkreis Bamberg einer Entwicklung Rechnung getragen, die die Innenministerkonferenz der Länder am 21.11.2003 in Richtung Ressourcenverbrauchskonzept und Betriebswirtschaft gelenkt hat.
Die bisherige Kameralistik bildet in den öffentlichen Haushalten und Rechnungen nur die Zahlungsströme ab, weshalb man hier auch von einem Geldverbrauchskonzept spricht. Das Ressourcenverbrauchskonzept deckt dagegen auch Aufwand und Erträge ab, so dass z. B. über Abschreibungen der Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes berücksichtigt wird.
Landrat Dr. Günther Denzler und der Kreistag sahen darin einen wesentlichen Beitrag zur intergenerativen Gerechtigkeit im Finanzgebaren des Landkreises. Keinerlei Gefallen fand die evtl. vom Freistaat Bayern vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen Erweiterter Kameralistik und Doppik. Während in zehn Bundesländern der Trend eindeutig zur Doppik geht und in Nordrhein-Westfalen im November bereits das erste entsprechende Gesetz im November verabschiedet wurde, will sich der Freistaat Bayern offensichtlich nicht klar festlegen und hinkt in dieser Frage bundesweit hinterher. Zumindest ist jetzt für Ende 2005 eine Haushaltsverordnung für die Doppik angekündigt.
Wie Kreiskämmerer Klaus Motschenbacher darlegte, ist auch bei der um betriebswirtschaftliche Elemente erweiterten Kameralistik ein ähnlicher Aufwand wie bei der Doppik zu betreiben. Neben der Vermögenserfassung und -bewertung ist eine Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen und der künftige Haushalt nach einer neuen Produktsystematik zu ordnen. Es erscheine sinnvoll, dann gleich auf die Doppik umzusteigen und nicht eine Erweiterte Kameralistik mit zusätzlichen Nebenrechnungen lediglich für eine Übergangszeit einzurichten. Nachdem beide Systeme eine ähnliche Ausprägung in ihren Ergebnissen haben sollen, sei die Doppik der bessere Weg in einem in sich geschlossenen System.
Keinerlei Verständnis zeigte Landrat Dr. Günther Denzler in diesem Zusammenhang für Überlegungen des Freistaates Bayern, evtl. keinen Auslauftermin für die bisherige Kameralistik zu bestimmen. Der damit über viele Jahre drohende Verlust der Einheitlichkeit des Rechnungswesens innerhalb der Kommunen sei nicht hinnehmbar. Die gerechte Beurteilung der Finanzlage einer Kommune, z. B. bei der Haushaltsplangenehmigung oder bei Vergabe von Fördermitteln sei dann nicht mehr gegeben. Auch die interkommunale Vergleichbarkeit und die Finanzstatistik werden erschwert. Zwei verschiedene Systeme erfordern doppelte Ausbildung und den Einsatz unterschiedlich ausgeprägter EDV-Systeme.
Nach seinem Grundsatzbeschluss wird der Landkreis Bamberg auch im Rahmen des Bayer. Innovationsringes der Landkreise, dem er seit der Gründung angehört, zusammen mit anderen Landkreisen die Einführung der Doppik und anderer betriebswirtschaftlicher Elemente intensiv betreiben, um so zu einer veränderten Steuerung der Verwaltung und ihrer Dienstleistungen durch die Politik und die Verwaltungsleitung zu kommen. Wesentlich wird es sein, die Steuerungselemente nicht nur einzurichten, sondern sie auch mit ihrer neuen Transparenz entsprechend zu nutzen.
Die bisherige Kameralistik bildet in den öffentlichen Haushalten und Rechnungen nur die Zahlungsströme ab, weshalb man hier auch von einem Geldverbrauchskonzept spricht. Das Ressourcenverbrauchskonzept deckt dagegen auch Aufwand und Erträge ab, so dass z. B. über Abschreibungen der Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes berücksichtigt wird.
Landrat Dr. Günther Denzler und der Kreistag sahen darin einen wesentlichen Beitrag zur intergenerativen Gerechtigkeit im Finanzgebaren des Landkreises. Keinerlei Gefallen fand die evtl. vom Freistaat Bayern vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen Erweiterter Kameralistik und Doppik. Während in zehn Bundesländern der Trend eindeutig zur Doppik geht und in Nordrhein-Westfalen im November bereits das erste entsprechende Gesetz im November verabschiedet wurde, will sich der Freistaat Bayern offensichtlich nicht klar festlegen und hinkt in dieser Frage bundesweit hinterher. Zumindest ist jetzt für Ende 2005 eine Haushaltsverordnung für die Doppik angekündigt.
Wie Kreiskämmerer Klaus Motschenbacher darlegte, ist auch bei der um betriebswirtschaftliche Elemente erweiterten Kameralistik ein ähnlicher Aufwand wie bei der Doppik zu betreiben. Neben der Vermögenserfassung und -bewertung ist eine Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen und der künftige Haushalt nach einer neuen Produktsystematik zu ordnen. Es erscheine sinnvoll, dann gleich auf die Doppik umzusteigen und nicht eine Erweiterte Kameralistik mit zusätzlichen Nebenrechnungen lediglich für eine Übergangszeit einzurichten. Nachdem beide Systeme eine ähnliche Ausprägung in ihren Ergebnissen haben sollen, sei die Doppik der bessere Weg in einem in sich geschlossenen System.
Keinerlei Verständnis zeigte Landrat Dr. Günther Denzler in diesem Zusammenhang für Überlegungen des Freistaates Bayern, evtl. keinen Auslauftermin für die bisherige Kameralistik zu bestimmen. Der damit über viele Jahre drohende Verlust der Einheitlichkeit des Rechnungswesens innerhalb der Kommunen sei nicht hinnehmbar. Die gerechte Beurteilung der Finanzlage einer Kommune, z. B. bei der Haushaltsplangenehmigung oder bei Vergabe von Fördermitteln sei dann nicht mehr gegeben. Auch die interkommunale Vergleichbarkeit und die Finanzstatistik werden erschwert. Zwei verschiedene Systeme erfordern doppelte Ausbildung und den Einsatz unterschiedlich ausgeprägter EDV-Systeme.
Nach seinem Grundsatzbeschluss wird der Landkreis Bamberg auch im Rahmen des Bayer. Innovationsringes der Landkreise, dem er seit der Gründung angehört, zusammen mit anderen Landkreisen die Einführung der Doppik und anderer betriebswirtschaftlicher Elemente intensiv betreiben, um so zu einer veränderten Steuerung der Verwaltung und ihrer Dienstleistungen durch die Politik und die Verwaltungsleitung zu kommen. Wesentlich wird es sein, die Steuerungselemente nicht nur einzurichten, sondern sie auch mit ihrer neuen Transparenz entsprechend zu nutzen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg