Meldepflicht für Schweinehalter
Das Landratsamt Bamberg, Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit, weist auch in diesem Jahr wieder darauf hin, dass jeder schweinehaltende Betrieb verpflichtet ist, die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine an die HI-Tierdatenbank zu melden.
Auch Tierhalter, die lediglich einzelne Schweine für einen kurzen Zeitraum oder zum Eigenverzehr halten, fallen unter die Meldepflicht. Der Stichtagsbestand ist bis spätestens 15. Januar 2008 online der HI-Tierdatenbank oder per Meldeformular dem Landeskuratorium für tierische Veredelung Bayern, kurz: LKV-Bayern (Telefon: 089/544348-71), mitzuteilen. Schweinehaltern, die nicht per Internet melden, werden die erforderlichen Meldeformulare in der Vorweihnachtszeit vom LKV Bayern zugeschickt.
Die Amtstierärzte betonen, dass die Meldung des Stichtagsbestands ernst zu nehmen ist, da eine effektive Seuchenbekämpfung nur mit aktuellen Tierzahlen möglich ist. Aus diesem Grund werden bei versäumter Meldung des Stichtagsbestands durchaus Bußgelder gegen Landwirte verhängt.
Wurde die Schweinehaltung aufgegeben, soll dies dem Landratsamt Bamberg schriftlich (Landratsamt Bamberg, Fachbereich Veterinärwesen, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg) oder mündlich (Telefon: 0951/85-751 oder -758) mitgeteilt werden. Informationsbroschüren und Auskünfte zur Meldepflicht der Landwirte sind beim Landratsamt Bamberg erhältlich.
Auch Tierhalter, die lediglich einzelne Schweine für einen kurzen Zeitraum oder zum Eigenverzehr halten, fallen unter die Meldepflicht. Der Stichtagsbestand ist bis spätestens 15. Januar 2008 online der HI-Tierdatenbank oder per Meldeformular dem Landeskuratorium für tierische Veredelung Bayern, kurz: LKV-Bayern (Telefon: 089/544348-71), mitzuteilen. Schweinehaltern, die nicht per Internet melden, werden die erforderlichen Meldeformulare in der Vorweihnachtszeit vom LKV Bayern zugeschickt.
Die Amtstierärzte betonen, dass die Meldung des Stichtagsbestands ernst zu nehmen ist, da eine effektive Seuchenbekämpfung nur mit aktuellen Tierzahlen möglich ist. Aus diesem Grund werden bei versäumter Meldung des Stichtagsbestands durchaus Bußgelder gegen Landwirte verhängt.
Wurde die Schweinehaltung aufgegeben, soll dies dem Landratsamt Bamberg schriftlich (Landratsamt Bamberg, Fachbereich Veterinärwesen, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg) oder mündlich (Telefon: 0951/85-751 oder -758) mitgeteilt werden. Informationsbroschüren und Auskünfte zur Meldepflicht der Landwirte sind beim Landratsamt Bamberg erhältlich.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg