Neuer Heimtierausweis für Hunde, Katzen, Frettchen
Seit 03. Juli 2004 gilt der neue Heimtierausweis für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU-Staaten.
Die zeitgerechte Verteilung der Pässe an die praktischen Tierärzte verzögerte sich jedoch. "Eine Übergangsregelung für die Zeit bis 01. Oktober 2004 ermöglicht jedoch die Urlaubsreise mit dem Haustier zu den bisher geltenden Bedingungen" berichtet die Veterinärabteilung des Landratsamtes Bamberg.
Regelung für die Übergangszeit bis 01. Oktober 2004
Hund und Katze können nach wie vor mit ihrem gültigen Impfpass, den entsprechenden Impfungen, sowie den bisher von den einzelnen Ländern geforderten Bescheinigungen (tierärztliches oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis) bis zum 01. Oktober 2004 innerhalb der EU auf Reisen mitgenommen werden. Für Schweden, Großbritannien und Irland sind auch in dieser Übergangszeit die Bescheinigungen über den Tollwutimpferfolg nötig. Für Großbritannien und Irland müssen zusätzlich Nachweise über Zecken- und Fuchsbandwurmbehandlung, und über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip mitgeführt werden.
Der neue Heimtierausweis
Diesen Pass stellt der Tierarzt aus, alle künftigen Impfungen werden dort eingetragen. Vor Reisen innerhalb der EU muss eine gültige Tollwutimpfung im Heimtierausweis bestätigt sein, die Identität des Tieres muss anhand einer Tätowiernummer oder eines Mikrochips feststellbar und eingetragen sein. Für Großbritannien und Irland soll zusätzlich eine Behandlung gegen Zecken und Fuchsbandwurm im Ausweis bestätigt sein, sowie der Erfolg der Tollwutimpfung anhand einer Laboruntersuchung sechs Monate vor Reiseantritt festgestellt und eingetragen werden. In diesen beiden Ländern wird bereits jetzt auf einer Kennzeichnung der Tiere ausschließlich mit einem Mikrochip bestanden. Für die übrigen EU-Länder gilt hier noch eine Übergangsfrist von acht Jahren. Danach wird für alle Hunde, Katzen und Frettchen bei Reisen innerhalb der EU die Kennzeichnung mit dem elektronischen Chip vorgeschrieben. Für Reisen nach Schweden gilt auch mit dem neuen Pass, dass mindestens 120 Tage nach der Tollwutimpfung eine Laboruntersuchung über den Impferfolg stattfinden und eingetragen werden muss.
Bei Reisen in die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Island, San Marino, Andorra und Vatikanstaat gelten ab Oktober 2004 die gleichen Bedingungen. Fragen zu Reisen in andere Länder beantworten die Mitarbeiter des Landratsamtes Bamberg, Abteilung Veterinärwesen unter Tel.: 0951/85-750.
Urlaubsreisenden, die ihr Heimtier künftig in den Urlaub mitnehmen wollen, rät Dr. H. Knörl, Leiter der Abt. Veterinärwesen, sich rechtzeitig darum zu kümmern, dass notwendige Wiederholungsimpfungen und Wurmbehandlungen fristgerecht durchgeführt werden.
Weitere Infos zum Heimtierausweis finden Sie auf der Internetseite der Bundestierärztekammer unter der Rubrik "Fachliches/Tierseuchen".
Die zeitgerechte Verteilung der Pässe an die praktischen Tierärzte verzögerte sich jedoch. "Eine Übergangsregelung für die Zeit bis 01. Oktober 2004 ermöglicht jedoch die Urlaubsreise mit dem Haustier zu den bisher geltenden Bedingungen" berichtet die Veterinärabteilung des Landratsamtes Bamberg.
Regelung für die Übergangszeit bis 01. Oktober 2004
Hund und Katze können nach wie vor mit ihrem gültigen Impfpass, den entsprechenden Impfungen, sowie den bisher von den einzelnen Ländern geforderten Bescheinigungen (tierärztliches oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis) bis zum 01. Oktober 2004 innerhalb der EU auf Reisen mitgenommen werden. Für Schweden, Großbritannien und Irland sind auch in dieser Übergangszeit die Bescheinigungen über den Tollwutimpferfolg nötig. Für Großbritannien und Irland müssen zusätzlich Nachweise über Zecken- und Fuchsbandwurmbehandlung, und über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip mitgeführt werden.
Der neue Heimtierausweis
Diesen Pass stellt der Tierarzt aus, alle künftigen Impfungen werden dort eingetragen. Vor Reisen innerhalb der EU muss eine gültige Tollwutimpfung im Heimtierausweis bestätigt sein, die Identität des Tieres muss anhand einer Tätowiernummer oder eines Mikrochips feststellbar und eingetragen sein. Für Großbritannien und Irland soll zusätzlich eine Behandlung gegen Zecken und Fuchsbandwurm im Ausweis bestätigt sein, sowie der Erfolg der Tollwutimpfung anhand einer Laboruntersuchung sechs Monate vor Reiseantritt festgestellt und eingetragen werden. In diesen beiden Ländern wird bereits jetzt auf einer Kennzeichnung der Tiere ausschließlich mit einem Mikrochip bestanden. Für die übrigen EU-Länder gilt hier noch eine Übergangsfrist von acht Jahren. Danach wird für alle Hunde, Katzen und Frettchen bei Reisen innerhalb der EU die Kennzeichnung mit dem elektronischen Chip vorgeschrieben. Für Reisen nach Schweden gilt auch mit dem neuen Pass, dass mindestens 120 Tage nach der Tollwutimpfung eine Laboruntersuchung über den Impferfolg stattfinden und eingetragen werden muss.
Bei Reisen in die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Island, San Marino, Andorra und Vatikanstaat gelten ab Oktober 2004 die gleichen Bedingungen. Fragen zu Reisen in andere Länder beantworten die Mitarbeiter des Landratsamtes Bamberg, Abteilung Veterinärwesen unter Tel.: 0951/85-750.
Urlaubsreisenden, die ihr Heimtier künftig in den Urlaub mitnehmen wollen, rät Dr. H. Knörl, Leiter der Abt. Veterinärwesen, sich rechtzeitig darum zu kümmern, dass notwendige Wiederholungsimpfungen und Wurmbehandlungen fristgerecht durchgeführt werden.
Weitere Infos zum Heimtierausweis finden Sie auf der Internetseite der Bundestierärztekammer unter der Rubrik "Fachliches/Tierseuchen".
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg