Rechtsaufsicht beanstandet Beschluss des Frensdorfer Gemeinderates
Der vom Frensdorfer Gemeinderat in der Sitzung vom 11.07.2005 gefasste Beschluss, die fünfte Kindergartengruppe in Frensdorf nicht fortzuführen, ist rechtswidrig, weil er dem Kindergartenbedarfsplan widerspricht. Das Landratsamt Bamberg beanstandete die Entscheidung des Gremiums unter Hinweis auf die kommunalen Pflichtaufgaben nun förmlich.
Nach dem Bayer. Kindergartengesetz haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Diese gemeindliche Pflichtaufgabe wird durch den Kindergartenbedarfsplan konkretisiert. Darin wird festgelegt, in welcher Art, Zahl und Größe Kindergärten vorhanden sein müssen. Nach dem Kindergartenbedarfsplan der Regierung von Oberfranken vom 01.01.2003 sind in der Gemeinde Frensdorf insgesamt 175 Plätze vorzuhalten. Der beanstandete Beschluss zielt jedoch darauf ab, nur noch 150 Plätze anzubieten.
In mehreren Sitzungen hatte sich der Gemeinderat bereits mit dem Tagesordnungspunkt "Fortbestand der Mäusegruppe" befasst und sich jeweils dagegen ausgesprochen. Selbst eine vom Bürgermeister eingeholte Stellungnahme der Fachaufsicht und eine Besprechung im Landratsamt konnte die Mehrzahl der Gemeinderäte nicht umstimmen.
Bezweifelt wurde von manchen Gemeinderatsmitgliedern, ob die fünfte Gruppe wegen der rückläufigen Kinderzahlen auch tatsächlich erforderlich sei. Eine Überprüfung der Anmeldezahlen hat allerdings ergeben, dass sich der aktuelle Bedarf nicht durch vier Kindergartengruppen decken lässt.
Einige Gemeindevertreter begründeten ihre ablehnende Haltung bezüglich der fünften Gruppe in Frensdorf damit, dass im Reundorfer Kindergarten vor einiger Zeit die Errichtung einer dritten Gruppe abgelehnt worden sei. Die Situation stellt sich allerdings in Frensdorf anders dar, da es hier nicht um die Errichtung einer zusätzlichen, sondern um die Schließung einer als notwendig anerkannten Gruppe geht.
Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das demnächst in Kraft treten wird, erweitert zum einen die gemeindliche Zuständigkeit explizit auch auf Betreuungsangebote für die Kleinstkinder und Schulkinder und verstärkt die Kompetenzen der Kommunen in Sachen Bedarfsplanung. Der Entscheidungsspielraum der Gemeinde wird erheblich erweitert. Das Landratsamt empfahl der Gemeinde Frensdorf allerdings dringend, mit den neu zugewiesenen Aufgaben verantwortungsbewusst umzugehen.
Nach dem Bayer. Kindergartengesetz haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Diese gemeindliche Pflichtaufgabe wird durch den Kindergartenbedarfsplan konkretisiert. Darin wird festgelegt, in welcher Art, Zahl und Größe Kindergärten vorhanden sein müssen. Nach dem Kindergartenbedarfsplan der Regierung von Oberfranken vom 01.01.2003 sind in der Gemeinde Frensdorf insgesamt 175 Plätze vorzuhalten. Der beanstandete Beschluss zielt jedoch darauf ab, nur noch 150 Plätze anzubieten.
In mehreren Sitzungen hatte sich der Gemeinderat bereits mit dem Tagesordnungspunkt "Fortbestand der Mäusegruppe" befasst und sich jeweils dagegen ausgesprochen. Selbst eine vom Bürgermeister eingeholte Stellungnahme der Fachaufsicht und eine Besprechung im Landratsamt konnte die Mehrzahl der Gemeinderäte nicht umstimmen.
Bezweifelt wurde von manchen Gemeinderatsmitgliedern, ob die fünfte Gruppe wegen der rückläufigen Kinderzahlen auch tatsächlich erforderlich sei. Eine Überprüfung der Anmeldezahlen hat allerdings ergeben, dass sich der aktuelle Bedarf nicht durch vier Kindergartengruppen decken lässt.
Einige Gemeindevertreter begründeten ihre ablehnende Haltung bezüglich der fünften Gruppe in Frensdorf damit, dass im Reundorfer Kindergarten vor einiger Zeit die Errichtung einer dritten Gruppe abgelehnt worden sei. Die Situation stellt sich allerdings in Frensdorf anders dar, da es hier nicht um die Errichtung einer zusätzlichen, sondern um die Schließung einer als notwendig anerkannten Gruppe geht.
Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das demnächst in Kraft treten wird, erweitert zum einen die gemeindliche Zuständigkeit explizit auch auf Betreuungsangebote für die Kleinstkinder und Schulkinder und verstärkt die Kompetenzen der Kommunen in Sachen Bedarfsplanung. Der Entscheidungsspielraum der Gemeinde wird erheblich erweitert. Das Landratsamt empfahl der Gemeinde Frensdorf allerdings dringend, mit den neu zugewiesenen Aufgaben verantwortungsbewusst umzugehen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg