Registrierungspflicht für Landwirte als Futtermittelhersteller
Übergangsregelungen jetzt noch sichern!
Ab 1. Januar gilt die neue europäische Futtermittelhygieneverordnung. Mit dieser Verordnung sind nun nicht nur gewerbliche Futtermittelhersteller registrierungspflichtig, sondern auch der größte Teil der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern. Darunter fallen auch Lohnunternehmer, die bei der Ernte Futtermittel verändern, indem sie z. B. Silierzusätze einbringen.
Die Abteilung Veterinärwesen des Landratsamtes weist auf die Meldefrist hin: Nur wer sich bis zum 01.01.2006 registrieren lässt, kann eventuelle Übergangsregelungen in Anspruch nehmen.
Landwirte, die bereits im Mehrfachantrag 2005, Seite 3, Nr. 10 das dritte Kästchen ("ja, im Jahr 2005 werden landwirtschaftliche Produkte in den Verkehr gebracht, die als Futtermittel genutzt werden können") angekreuzt haben, haben sich bereits auf diesem Wege registrieren lassen.
Wer dies versäumt hat, kann die Registrierung schriftlich entweder durch ein formloses Schreiben oder mittels eines Kartenvordruckes bei der Abteilung Veterinärwesen beantragen. Kartenvordrucke können hier abgerufen und ausgedruckt werden: Registrierung nach der Futtermittelhhygieneverordnung [PDF: 12 KB]
Die Übermittlung des Antrages kann auch per Telefax (0951/85-753) erfolgen. Eine Registrierung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich!
Weitere Auskünfte erteilt Veterinärassistent Heiko Dörfler, Landratsamt Bamberg, Ludwigstr. 23, Zimmer S 013, Tel.: 0951/85-758.
Ab 1. Januar gilt die neue europäische Futtermittelhygieneverordnung. Mit dieser Verordnung sind nun nicht nur gewerbliche Futtermittelhersteller registrierungspflichtig, sondern auch der größte Teil der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern. Darunter fallen auch Lohnunternehmer, die bei der Ernte Futtermittel verändern, indem sie z. B. Silierzusätze einbringen.
Die Abteilung Veterinärwesen des Landratsamtes weist auf die Meldefrist hin: Nur wer sich bis zum 01.01.2006 registrieren lässt, kann eventuelle Übergangsregelungen in Anspruch nehmen.
Landwirte, die bereits im Mehrfachantrag 2005, Seite 3, Nr. 10 das dritte Kästchen ("ja, im Jahr 2005 werden landwirtschaftliche Produkte in den Verkehr gebracht, die als Futtermittel genutzt werden können") angekreuzt haben, haben sich bereits auf diesem Wege registrieren lassen.
Wer dies versäumt hat, kann die Registrierung schriftlich entweder durch ein formloses Schreiben oder mittels eines Kartenvordruckes bei der Abteilung Veterinärwesen beantragen. Kartenvordrucke können hier abgerufen und ausgedruckt werden: Registrierung nach der Futtermittelhhygieneverordnung [PDF: 12 KB]
Die Übermittlung des Antrages kann auch per Telefax (0951/85-753) erfolgen. Eine Registrierung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich!
Weitere Auskünfte erteilt Veterinärassistent Heiko Dörfler, Landratsamt Bamberg, Ludwigstr. 23, Zimmer S 013, Tel.: 0951/85-758.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg