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25.02.2022

Schulung als ehrenamtlich tätige Einzelpersonen für Menschen mit Hörbehinderung

Spezielles Angebot in Gebärdensprache

Speziell und ausschließlich für Menschen mit Hörbehinderung (Gehörlose, Taube, Gebärdensprechende), die sich ehrenamtlich für pflegebedürftige Menschen engagieren wollen, findet eine Schulung über acht Unterrichtseinheiten nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG statt. Die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberbayern bietet diese für alle Interessierten bayernweit am Donnerstag, 12.05. und Freitag, 13.05.22, jeweils von 14 – 17 Uhr via Zoom an. Alle Inhalte werden von Dolmetschenden in die Deutsche Gebärdensprache übersetzt.

Seit Anfang 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben und sich beispielsweise von Nachbar:innen, Freund:innen oder Bekannten unterstützen lassen, eine Aufwandsentschädigung für die Helfenden über den Entlastungsbetrag mit der Pflegeversicherung abrechnen. Für den/die Helfer:in ist eine Registrierung notwendig. Diese setzt die Teilnahme an einer kostenfreien Schulung von acht Unterrichtseinheiten voraus. Für Personen, die als Fachkraft gelten bzw.

bereits an einem Kurs nach § 45a SGB XI über 40 Unterrichtseinheiten teilgenommen haben, ist keine weitere Schulung notwendig.

Ob Interessierte eine Schulung benötigen und wie sie das zuvor erforderliche Institutionskennzeichen beantragen sowie alles weitere zur Anmeldung, erfahren sie bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken unter info@demenz-pflege-oberfranken.de.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg