Schutz der "Stillen Tage"
Im Hinblick auf die Feiertage im November und Dezember weist das Landratsamt Bamberg darauf hin, dass der Volkstrauertag am Sonntag, 19. November, der Buß- und Bettag am Mittwoch, 22. November und der Totensonntag am 26. November 2006 "Stille Tage" im Sinne des Feiertagsgesetzes sind.
Das bedeutet, dass an diesen Tagen von 0:00 bis 24:00 Uhr die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen nicht erlaubt sind. Ausnahmen gelten nur dann, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Eine Tanzveranstaltung o. ä. am vorhergehenden Abend (hier sind vor allem die Samstage betroffen), muss also spätestens um 24:00 Uhr enden.
Entsprechendes gilt für den Hl. Abend von 14:00 bis 24:00 Uhr. Wer dies nicht beachtet, kann mit Bußgeld belegt werden.
Das bedeutet, dass an diesen Tagen von 0:00 bis 24:00 Uhr die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen nicht erlaubt sind. Ausnahmen gelten nur dann, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Eine Tanzveranstaltung o. ä. am vorhergehenden Abend (hier sind vor allem die Samstage betroffen), muss also spätestens um 24:00 Uhr enden.
Entsprechendes gilt für den Hl. Abend von 14:00 bis 24:00 Uhr. Wer dies nicht beachtet, kann mit Bußgeld belegt werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg