Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ein Vortrag über das Urheberrecht schafft Aufklärung im Landratsamt Bamberg
Der Ausgangspunkt war ein harmlos aussehendes Lichtbildwerk. Das Foto, welches das Landratsamt Bamberg seit einigen Jahren für verschiedene Veröffentlichungen verwendet hatte, zeigt eine Brille und einige nicht zu identifizierende Zeitungsausschnitte. Im Dezember des vergangenen Jahres forderte eine Rechtsanwaltskanzlei schließlich Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, da die Bildrechte an der verwendeten Grafik bei einem Fotografen aus Linz am Rhein liegen. Diesen Vorfall nahm das Landratsamt zum Anlass, seine Geschäftsbereichsleiter und verantwortlichen Mitarbeiter zum Thema Urheberrecht zu informieren. Am 28. März 2012 stellte die auf dieses Themengebiet spezialisierte Münchner Rechtsanwältin Pia Löffler die Sachlage in einem anschaulichen und informativen Vortrag dar.
„Ein ‚Werk’ kann grundsätzlich nicht frei genutzt werden“, betont Pia Löffler gleich zu Anfang ihres Vortrages ausdrücklich. Um ein Bild, ein Zitat oder auch Musik verwenden zu dürfen, muss im Vorfeld immer der Urheber bzw. ein Vertreter zustimmen. Doch was steckt hinter dem Begriff „Werk“? Wer kann Urheber sein? Und wie steht es um den Schutz von amtlichen Werken? Anschließend an die Klärung dieser Fragen geht Pia Löffler auf die Rechte des Urhebers ein: „Man muss unterscheiden zwischen ‚körperlichen’ und ‚unkörperlichen’ Rechten“, d.h. zwischen der Vervielfältigung und Verbreitung bzw. der Freischaltung zum öffentlichen Zugang. Da der Rechtsanspruch des Urhebers erst 70 Jahre nach dessen Tod erlischt, muss ein Nutzer in jedem Fall eine Lizenz einholen sowie den Urheber namentlich nennen. Die Rechtsanwältin, die juristische Fachkompetenz und praktische Erfahrung in ihrem Lebenslauf vereint, beleuchtet auch die wichtigsten Kategorien an Werken im Einzelnen: Texte, Fotografien, Bilder/Grafiken/Logos wie auch Musik und Film. Dass z. B. auch Auszüge aus im Internet frei verfügbaren Stadtplänen und Landkarten dem Urheberrecht unterliegen, war vielen Zuhörern nicht bewusst. Der mit zahlreichen Beispielen gespickte und mit anschaulichen Bildern versehene Fachvortrag schließt mit der Darstellung der möglichen Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Urheberrecht.
Viele offene Fragen der Mitarbeiter des Landratsamtes Bamberg konnten durch den Fachvortrag „Medien & Recht“ beantwortet werden. Insbesondere Behörden und öffentliche Dienstleister mit vielen unterschiedlichen Fachbereichen sind vom Urheberrechtsschutz betroffen. Überall, wo eine Vielzahl von Publikationen in Form von Flyern, Broschüren, Faltblättern, Zeitschriften und Internetauftritten veröffentlicht wird, ist Vorsicht geboten. Insofern ist das Risiko groß, der nun regelrecht explodierenden „Abmahnungsindustrie" zum Opfer zu fallen. „Sünden" aus der Vergangenheit kommen immer häufiger zutage, für die Zukunft gilt es, Fehler im Umgang mit dem Urheberrecht zu vermeiden. Nur Quellenangaben und Urheberkennzeichnungen sichern rechtlich ab!
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg