Verwaltungsgerichtshof hebt Untersagungsanordnung des Landratsamtes im Rechtsstreit mit SULO auf
Das Landratsamt Bamberg musste vor dem Verwaltungsgerichtshof in Ansbach eine Niederlage hinnehmen. Es hatte im Juni 2004 dem Entsorgungsunternehmen SULO die Sammlung von Altpapier teilweise untersagt. Hatten dasselbe Gericht im sog. Eilverfahren und das Verwaltungsgericht Bayreuth in ersten Rechtszug des Hauptverfahrens dem Landratsamt noch zugestimmt, ist am 12. Juli 2007 nach mündlicher Verhandlung beim Verwaltungsgerichtshof diese Untersagung aufgehoben worden.
SULO hatte in der Vergangenheit vermehrt privaten Altpapiersammlern angeboten, ihre Sammelmengen abzunehmen. Das Landratsamt sah die Gefahr, dass dadurch die Altpapierentsorgung über die Papiertonne in Frage gestellt würde und sprach daher ein Sammelverbot aus.
Nach den Erklärungen des Vorsitzenden Richters in der mündlichen Verhandlung sind in dem Rechtsstreit eine Reihe von Fragen offen geblieben. Das Landratsamt wird sein weiteres Vorgehen sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob und welche Schritte erforderlich und möglich sind, um die Papierentsorgung in der vom Abfallwirtschaftskonzept vorgesehenen Form weiter zu gewährleisten.
SULO hatte in der Vergangenheit vermehrt privaten Altpapiersammlern angeboten, ihre Sammelmengen abzunehmen. Das Landratsamt sah die Gefahr, dass dadurch die Altpapierentsorgung über die Papiertonne in Frage gestellt würde und sprach daher ein Sammelverbot aus.
Nach den Erklärungen des Vorsitzenden Richters in der mündlichen Verhandlung sind in dem Rechtsstreit eine Reihe von Fragen offen geblieben. Das Landratsamt wird sein weiteres Vorgehen sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob und welche Schritte erforderlich und möglich sind, um die Papierentsorgung in der vom Abfallwirtschaftskonzept vorgesehenen Form weiter zu gewährleisten.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg