Vogelgrippeverdachtsfall im Landkreis Bamberg
In Hirschaid in der Nähe der Ostumgehung, Kreuzung Amlingstadter Straße, wurde am vergangenen Wochenende eine tote Wildente aufgefunden. Seit gestern steht fest, dass sie mit dem Vogelgrippevirus H5N1 infiziert war. Laut Friedrich-Löffler-Institut war die Viruskonzentration jedoch nur gering. Ob es sich bei dem Erreger um den gefährlichen Asia-Typ handelt, wird derzeit untersucht. Ein Ergebnis wird in etwa 10 Tagen erwartet. Obwohl es sich also bislang nur um einen Verdachtsfall handelt, wird ab sofort ein Sperrbezirk in einem Radius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km um den Fundort eingerichtet.
Der Sperrbezirk umfasst den Markt Hirschaid mit den Gemeindeteilen Hirschaid, Köttmannsdorf, Sassanfahrt und Seigendorf sowie die Gemeinde Strullendorf mit den Gemeindeteilen Amlingstadt und Wernsdorf. In diesem Sperrbezirk dürfen Katzen und Hunde nicht frei umherlaufen. Hundebesitzer müssen deshalb ihr Tier unbedingt anleinen. Geflügelhalter mussten ihre Tiere ja bereits im Stall unterbringen. Jetzt dürfen sie innerhalb des Sperrbezirks kein Geflügel transportieren, und weder frisches Geflügelfleisch noch Bruteier verkaufen. Der Verkauf von Eiern zum Verzehr ist zulässig und unbedenklich, weil selbst in Eiern infizierter Tiere keine Viren nachgewiesen werden können. Die Regelungen gelten für 21 Tage; anschließend bleibt der Bezirk für weitere 9 Tage Beobachtungsgebiet.
Karte Beobachtungsgebiet u. Sperrbezirk Landkreis Bamberg. [PDF: 321 KB]
Das Beobachtungsgebiet im Radius von 10 km um den Fundort betrifft
- die Gemeinde Altendorf mit den Gemeindeteilen Altendorf und Seußling,
- den gesamten Markt Buttenheim mit allen Gemeindeteilen,
- die Gemeinde Frensdorf mit den Gemeindeteilen Ellersdorf, Frensdorf, Herrnsdorf, Lonnershof, Obergreuth, Rattelshof, Reundorf, Schlüsselau, Untergreuth
- den Markt Heiligenstadt mit den Gemeindeteilen Geisberg, Kalteneggolsfeld, Lindach, Oberngrub, Teuchatz,
- den Markt Hirschaid mit den Gemeindeteilen Erlach, Friesen, Großbuchfeld, Juliushof, Kleinbuchfeld, Röbersdorf, Rothensand,
- die Gemeinde Litzendorf mit den Gemeindeteilen Kunigundenruh, Litzendorf, Melkendorf, Naisa, Pödeldorf
- die Gemeinde Pettstadt mit den Gemeindeteilen Eichenhof, Neuhaus, Pettstadt, Schadlos
- die Gemeinde Stegaurach mit den Gemeindeteilen Höfen, Knottenhof, Unteraurach, Waizendorf, sowie der Ortsteil Debring süd-östlich der B 22,
- die Gemeinde Strullendorf mit den Gemeindeteilen Geisfeld, Leesten, Mistendorf, Roßdorf a. F und Zeegendorf
- die Stadt Bamberg.
Dort wird den Besitzern von Hunden und Katzen empfohlen, ihre Tiere ebenfalls nicht frei umherlaufen zu lassen. Das Umweltministerium hat eine Hotline zu Fragen rund um die Vogelgrippe eingerichtet: Tel. 01801/201010. Sehr gut aufbereitete Informationen erhält man auch unter www.stmugv.bayern.de/vogelgrippe.htm.
Das Landratsamt Bamberg richtet am Samstag, 11. März 2006 von 9:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0951/85-756 eine Hotline zu dem aktuellen Fall ein.
Darüberhinaus ist der Landkreis Bamberg auch von einem Fall aus dem Nachbarlandkreis Erlangen-Höchstadt berührt: In Krausenbechhofen wurde ebenfalls ein Vogelgrippeverdachtsfall bekannt. Die 10 km-Beobachtungszone betrifft die Gemeinde Pommersfelden mit den Gemeindeteilen Limbach, Oberndorf, Pommersfelden, Schloss Weißenstein, Schweinbach, Steppach, Stolzenroth und Wind. Auch hier gilt das oben zum Beobachtungsgebiet Gesagte.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg