Vorsicht bei heißer Asche!
In Folge der zwischenzeitlich stark gestiegenen Energiepreise sind viele Haushalte ganz oder teilweise auf das Heizen mit Holz oder Briketts umgestiegen. Aber Vorsicht bei der Entsorgung von Asche aus den Öfen: Im Laufe des Winters sind im Landkreis Bamberg bereits mehr als 50 Abfallbehälter „abgebrannt“ oder durch das Befüllen mit nicht vollständig ausgeglühter Brandreste so stark beschädigt worden, dass sie unbrauchbar geworden sind! Nicht umsonst ist immer noch auf jeder Restmülltonne des Landkreises der klassische Satz „Bitte keine heiße Asche einfüllen!“ aufgedruckt.
Um Gefahren durch Feuer und zusätzliche Kosten für den Nutzer zu vermeiden, bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft unbedingt darauf zu achten, dass Asche beim Einfüllen in die Restmülltonne keine Glutnester mehr enthält und vollständig ausgekühlt ist.
Darüber hinaus weist das Umweltbundesamt in seinem aktuellen Ratgeber „Heizen mit Holz – Ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ im Zusammenhang mit der Entsorgung von Asche auf Folgendes hin:
„Holzasche kann unvollständig verbrannte Rückstände enthalten — bei-spielsweise Krebs erzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzo(a)pyren. Bei der Ascheentsorgung sollten Sie daher die Prinzipien der Hygiene beachten: Vermeiden Sie unbedingt, Staub aufzuwirbeln, um keine gesundheitsschädlichen Ascheteilchen einzuatmen. Sie sollten die Asche auch möglichst nicht berühren. Die Entsorgung kann über den Hausmüll erfolgen.“
Zur Frage der Holzbrennstoffe, die nach § 3 Abs. 1 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Wohnhäusern zugelassen sind, nennt das Umweltbundesamt:
- Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts
- naturbelassenes stückiges Holz, einschließlich anhaftender Rinde (beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln) sowie Reisig und Zapfen
- Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts, entsprechend DIN 51731 (Ausgabe Mai 1993), oder vergleichbare Holzpellets oder andere Presslinge aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität
Spanplatten, Sperrholzreste, lackiertes Holz und alle Arten von Abfällen dürfen im heimischen Ofen nicht verbrannt werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg