Weihnachtsbaum im Auto
Immer wieder stellen Polizeibeamte fest, dass Weihnachtsbäume mitunter auf abenteuerliche Art und Weise im Auto nach Hause gefahren werden. Dies reicht vom aus dem Schiebedach winkenden Baumwipfel bis hin zu den Tannenzweigen, die vom Beifahrerfenster aus unbeteiligte Passanten "abwatschen". Damit gefährden Hobbyspediteure sich und andere. Um Bußgeld und Verwarnungen zu vermeiden, raten Polizeiinspektion Bamberg-Land und Landratsamt Bamberg, nicht mit ungesicherter Ladung herumzufahren. Außerdem kann im Schadensfall die Versicherung Rückerstattung fordern, weil fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Folgende Sicherheitshinweise sollen die Freude am Festschmuck erhalten: Im Auto darf der Baum die Sicht nicht versperren. Der Blick in Rück-, bzw. Außenspiegel muss frei sein. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht durch Äste verdeckt werden. Sofern der Baum mehr als 1 m über das Heck des Wagens hinaussteht, muss ein rotes Warntuch am Stammende angebracht sein. Offene Kofferraumklappen sind festzubinden, so dass sie nicht während der Fahrt aufgehen können. Natürlich darf der Weihnachtsbaum weder vorne noch seitlich aus dem Pkw herausragen und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Landratsamt Bamberg und Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen einen sicheren Transport und frohe Festtage.
Immer wieder stellen Polizeibeamte fest, dass Weihnachtsbäume mitunter auf abenteuerliche Art und Weise im Auto nach Hause gefahren werden. Dies reicht vom aus dem Schiebedach winkenden Baumwipfel bis hin zu den Tannenzweigen, die vom Beifahrerfenster aus unbeteiligte Passanten "abwatschen". Damit gefährden Hobbyspediteure sich und andere. Um Bußgeld und Verwarnungen zu vermeiden, raten Polizeiinspektion Bamberg-Land und Landratsamt Bamberg, nicht mit ungesicherter Ladung herumzufahren. Außerdem kann im Schadensfall die Versicherung Rückerstattung fordern, weil fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Folgende Sicherheitshinweise sollen die Freude am Festschmuck erhalten: Im Auto darf der Baum die Sicht nicht versperren. Der Blick in Rück-, bzw. Außenspiegel muss frei sein. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht durch Äste verdeckt werden. Sofern der Baum mehr als 1 m über das Heck des Wagens hinaussteht, muss ein rotes Warntuch am Stammende angebracht sein. Offene Kofferraumklappen sind festzubinden, so dass sie nicht während der Fahrt aufgehen können. Natürlich darf der Weihnachtsbaum weder vorne noch seitlich aus dem Pkw herausragen und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Landratsamt Bamberg und Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen einen sicheren Transport und frohe Festtage.
Folgende Sicherheitshinweise sollen die Freude am Festschmuck erhalten: Im Auto darf der Baum die Sicht nicht versperren. Der Blick in Rück-, bzw. Außenspiegel muss frei sein. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht durch Äste verdeckt werden. Sofern der Baum mehr als 1 m über das Heck des Wagens hinaussteht, muss ein rotes Warntuch am Stammende angebracht sein. Offene Kofferraumklappen sind festzubinden, so dass sie nicht während der Fahrt aufgehen können. Natürlich darf der Weihnachtsbaum weder vorne noch seitlich aus dem Pkw herausragen und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Landratsamt Bamberg und Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen einen sicheren Transport und frohe Festtage.
Immer wieder stellen Polizeibeamte fest, dass Weihnachtsbäume mitunter auf abenteuerliche Art und Weise im Auto nach Hause gefahren werden. Dies reicht vom aus dem Schiebedach winkenden Baumwipfel bis hin zu den Tannenzweigen, die vom Beifahrerfenster aus unbeteiligte Passanten "abwatschen". Damit gefährden Hobbyspediteure sich und andere. Um Bußgeld und Verwarnungen zu vermeiden, raten Polizeiinspektion Bamberg-Land und Landratsamt Bamberg, nicht mit ungesicherter Ladung herumzufahren. Außerdem kann im Schadensfall die Versicherung Rückerstattung fordern, weil fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Folgende Sicherheitshinweise sollen die Freude am Festschmuck erhalten: Im Auto darf der Baum die Sicht nicht versperren. Der Blick in Rück-, bzw. Außenspiegel muss frei sein. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht durch Äste verdeckt werden. Sofern der Baum mehr als 1 m über das Heck des Wagens hinaussteht, muss ein rotes Warntuch am Stammende angebracht sein. Offene Kofferraumklappen sind festzubinden, so dass sie nicht während der Fahrt aufgehen können. Natürlich darf der Weihnachtsbaum weder vorne noch seitlich aus dem Pkw herausragen und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Landratsamt Bamberg und Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen einen sicheren Transport und frohe Festtage.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg