Zufahrtsregelung zum Landratsamt: Mit Gegenverkehr muss gerechnet werden!
Die Zufahrt zum Parkplatz des Landratsamtes darf ab sofort auch als Ausfahrt genutzt werden. Allerdings nur von Rechtsabbiegern. Wer also in die Einfahrt einbiegt, sollte mit Gegenverkehr rechnen. Außerdem muss unbedingt das bereits bestehende Halteverbot in der Zufahrtsgasse beachtet werden.
Die Ausfahrt über die sog. "Poststraße" besteht weiterhin (für Links- und Rechtsabbieger).
Die Ausfahrt über die sog. "Poststraße" besteht weiterhin (für Links- und Rechtsabbieger).
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg