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Schornsteinfegergesetz
Das Schornsteinfegergesetz wird im Landratsamt Bamberg im Wesentlichen vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit vollzogen.
Bei baulichen Mängeln von Anlagen im Gültigkeitsbereich des Schornsteinfegergesetzes wird vom Kaminkehrer ggf. eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt. Bei nicht fristgerechter Ausführung der erforderlichen Maßnahmen ist das Bauamt für die Durchsetzung der Erfordernisse zuständig.
Kaminkehrerwesen