Sprungziele
Seiteninhalt

Bauen im Landkreis Bamberg

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Waffenschein

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums zur Selbstverteidigung führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein, der vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wird.

Für den Transport von nicht schußbereiten und nicht zugriffsbereiten Schußwaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein. Nähere Einzelheiten teilt Ihnen das Landratsamt Bamberg mit.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung eines Waffenscheines sind Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bedürfnis und der Abschluß einer Haftpflichtversicherung.

Die Zuverlässigkeit wird durch das Landratsamt Bamberg überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Zur Begründung des Bedürfnisses sind Unterlagen vorzulegen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schußwaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums, z.B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern. Dabei wird ein sehr strenger Maßstab angelegt!


Informationen Kleiner Waffenschein

Informationen über den Kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen finden Sie hier: Kleiner Waffenschein