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Wasserwirtschaftliche Beurteilung von Bauvorhaben
m Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und dgl. sind häufig auch Sachverhalte von wasserwirtschaftlicher Bedeutung zu beurteilen (z.B. Lagerung wassergefährdender Stoffe, Abwasserbeseitigung, Bauwasserhaltung, Nähe zu einem Gewässer, Lage im Wasserschutzgebiet).
Diese Prüfung kann in der Regel abschließend im Landratsamt erfolgen.