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Bauen im Landkreis Bamberg

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Wieder- bzw. Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht)

Allgemeine Infos - Wiedererteilung

Wenn die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde oder das Gericht entzogen wurde bzw. freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet wurde, muss die Neuerteilung beantragt werden.


Zuständigkeit

Fahrerlaubnisbewerber bzw. Antragsteller müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben (d. h. für mindestens 185 Tage/Jahr).

Die Zuständigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich danach, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Das Landratsamtes Bamberg ist dann für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg liegt.

Führerschein weg - Was ist zu tun?

Antragstellung - Wiedererteilung

Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen, damit sich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht unnötig verzögert.


Unterlagen

Unterlagen Wiedererteilung - Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T

Antrag

mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde und Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses


Passbild (biometrisch)

1 biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) aktuellen Datums

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Unterschriftsaufkleber

(erhältlich bei der Fahrschule)


Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten beinhaltet


Sehtest

Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle bzw. Augenarztes
(nicht älter als 2 Jahre)


eventuell zusätzlich Karteikartenabschrift

Wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, dann benötigen Sie noch eine:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Dann können Sie sich ein Verzeichnis aller Fahrerlaubnisbehörden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) kostenlos herunterlanden:
Fahrerlaubnisbehörden - Verzeichnis

Unterlagen Wiedererteilung - Klassen C1, C1E, C, CE

Antrag

mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde und Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses


Passbild (biometrisch)

1 biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) aktuellen Datums

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Unterschriftsaufkleber

(erhältlich bei der Fahrschule)


Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten beinhaltet


Augenärztliche Untersuchung
nicht älter als 2 Jahre
Ärztliche Untersuchung

nicht älter als 1 Jahr


eventuell zusätzlich Karteikartenabschrift

Wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, dann benötigen Sie noch eine:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Dann können Sie sich ein Verzeichnis aller Fahrerlaubnisbehörden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) kostenlos herunterlanden:
Fahrerlaubnisbehörden - Verzeichnis

Unterlagen Wiedererteilung - Klassen D1, D1E, D, DE

Antrag

mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde und Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses


Passbild (biometrisch)

1 biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) aktuellen Datums

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Unterschriftsaufkleber

(erhältlich bei der Fahrschule)


Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten beinhaltet


Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder MPU-Gutachten

Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder MPU-Gutachten

(nicht älter als ein Jahr)


eventuell zusätzlich Karteikartenabschrift

Wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, dann benötigen Sie noch eine:

  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Dann können Sie sich ein Verzeichnis aller Fahrerlaubnisbehörden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) kostenlos herunterlanden:

Fahrerlaubnisbehörden - Verzeichnis

Güter-/Personenkraftverkehr - Wiedererteilung

Wenn Sie ich nach der Neuerteilung im Güterkraftverkehr gewerblich die Klassen C1, C1E, C, CE, und/oder im Personenkraftverkehr die Klassen D1, D1E, D, DE führen möchten, müssen Sie die Berufskraftfahrer-Qualifikation beachten.

Alle Informationen hierzu finden Sie hier:  Berufskraftfahrer-Qualifikation

Ärztliche Gutachten - Wann muss ich weitere vorlegen?

In bestimmten Einzelfällen, z. B. bei Alkohol- oder Betäubungsmittelabhängigkeit, kann Ihnen die Führerscheinstelle ohne nähere Prüfung Ihrer Eignung die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis versagen.

Die Führerscheinstelle wird dann von Ihnen fordern, ein ärztliches Gutachten vorzulegen, um eine Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln auszuschließen. Dazu bestimmt die Führerscheinstelle auch, welche Qualifikation der Arzt haben muss.
Die Kosten für das Gutachten tragen Sie.

Sollten Sie das Gutachten nicht fristgerecht beibringen, kann die Führerscheinstelle auf Ihre Nichteignung schließen und die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis ablehnen.

Medizinsch-psychologisches Gutachten - Wann muss ich eines vorlegen?

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung wird notwendig, beispielsweise wenn

  • Ihnen wiederholt die Fahrerlaubnis entzogen worden war oder
  • Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt haben oder
  • Sie bereits wiederholt im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss auffällig geworden sind
  • wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Einnahme von Betäubungsmitteln oder anderer psychoaktiv wirkenden Stoffen entzogen war.

Dies gilt auch für eine Fahrerlaubnisklasse, die vom Gericht von der Sperrfrist ausgenommen wurde (z. B. Klasse L oder T).
Sie können jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen, müssen diese aber Ihrer örtlichen Führerscheinstelle mitteilen. Die Kosten für das Gutachten tragen Sie.

Wenn Sie das Gutachten nicht vorlegen, kann auf Ihre Nichteignung geschlossen und die beantragte Fahrerlaubnis versagt werden.


Wie vermeide ich ein negatives Gutachten?

Nutzen Sie die Zeit der Sperrfrist und bereiten Sie sich auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vor.

Voraussetzung für ein positives Ergebnis ist, dass Sie sich mit der zu Grunde liegenden Verfehlung auseinander setzen und sich die Hintergründe Ihres Führerscheinentzuges bewusst machen.

Zusätzlich sollten Sie die kompetente Hilfe von z. B. Verkehrspsychologen, Ärzten, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen suchen. Diese können Ihnen individuell geeignete Schulungen empfehlen.
Auch die technischen Überwachungsvereine, Begutachtungsstellen für Fahreignung in Bayern, bieten Veranstaltungen (kostenlos) sowie persönliche Beratungsgespräche (gegen Gebühr) an.

Bei früherer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit müssen Sie in der Regel eine Entgiftungs- und Entwöhnungszeit nachweisen und anschließend eine einjährige Abstinenz einhalten. Erst dann kann davon ausgegangen werden, dass Sie die Eignung haben, ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Nachweis einjähriger Abstinenz ist durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen zu führen, im Falle früherer Drogenabhängigkeit auf Basis von mindestens sechs unangekündigten Laboruntersuchungen in unregelmäßigen Abständen innerhalb dieser Jahresfrist oder am Ende dieses Abstinenzjahres durch zwei Haaranalysen.

Neue Fahrerlaubnisprüfung - Muss ich eine machen?

Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach § 20 Abs. 2 Satz 1 FeV nach pflichtgemäßem Ermessen auf eine Befähigungsprüfung verzichten oder diese – unabhängig von Fristen – bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei Bedenken hinsichtlich der Fahrbefähigung verlangen.

Die Vorschriften der Eignungsüberprüfung (z. B. Medizinisch-Psychologisches Gutachten oder ärztliche Gutachten) bleiben unberührt.

Fahrerlaubnis auf Probe - Was passiert mit meiner?

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endete die Probezeit.

Mit der Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit.

Diese umfasst stets die Restdauer der vorherigen Probezeit und zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung um zwei Jahre, sofern nicht bereits in einem früheren Verfahren eine Verlängerung erfolgt ist.

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger ist Voraussetzung für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis, außer Sie haben bereits früher an einem solchen Aufbauseminar teilgenommen.

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis auf Grund von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr entzogen, müssen Sie an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.

Sperrfrist - Was bedeutet eine Ausnahme?

Was bedeutet eine Ausnahme von der Sperrfrist?

Das Gericht bestimmt bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis zugleich, dass für die Dauer einer bestimmten Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (z. B. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) kann es von der Sperre ausnehmen. Aber auch diese Fahrzeuge dürfen Sie solange nicht fahren, bis Ihnen die Führerscheinstelle eine entsprechende Fahrerlaubnis erteilt hat.
Bitte beachten Sie, dass auch vor Erteilung einer von der Sperrfrist ausgenommenen Fahrerlaubnisklasse eine Eignungsüberprüfung (z. B. medizinisch-psychologische Untersuchung) erforderlich ist.


Wie kann ich erreichen, dass meine Sperrfrist abgekürzt wird?

Das Gericht kann die angeordnete Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nachträglich abkürzen, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet sind. Dies ist frühestens möglich, wenn die Sperre 3 Monate gedauert hat.

Eine Sperrzeitverkürzung von 2 Monaten ist möglich, wenn:

Sie erstmals wegen einer unter Alkoholeinfluss begangenen Verkehrsstraftat rechtskräftig verurteilt wurden und kein weiteres Mal gegen die 0,5 Promille-Grenze verstoßen haben,
Ihre Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt weniger als 1,6 Promille betragen hat,
Sie die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer nachweisen,
Sie nach der gegenständlichen Verurteilung inzwischen keine erneute Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen haben.

Die Gerichte entscheiden in richterlicher Unabhängigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
Wir empfehlen, sich zunächst bei einer rechtsberatenden Stelle, z. B. einem Rechtsanwalt, über die Möglichkeit der Sperrzeitverkürzung zu informieren.

 

Ausländischen Fahrerlaubnis - Was passiert mit meiner?

Auch wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, solange ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist in Deutschland wirksam sind.

Die ausländische Fahrerlaubnis hat in Deutschland auch dann keine Gültigkeit, wenn sie vor der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis erworben wurde. Dies gilt auch, wenn die ausländische Fahrerlaubnis während der Sperrfrist erworben wurde.

Führen Sie trotz der fehlenden Berechtigung ein Kraftfahrzeug in Deutschland, müssen Sie mit einer Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Im Übrigen herrscht innerhalb der EU das Wohnsitzprinzip: Ein Führerschein darf nur von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, sich dort also mindestens 185 Tage im Jahr aufhalten. Erlangen deutsche Stellen Kenntnis von einem rechtswidrigen Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland, informieren sie die ausländische Behörde umgehend und ersuchen diese insbesondere um Rücknahme beziehungsweise Widerruf der ausländischen Fahrerlaubnis. Ferner leiten die deutschen (Fahrerlaubnis-)Behörden u. U. das kostenpflichtige Aberkennungsverfahren der im Ausland zu Unrecht erworbenen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein oder fordern bei bestehenden Eignungszweifeln eine Überprüfung Ihrer Fahreignung (z. B. medizinisch-psychologische Untersuchung).