Sprungziele
Seiteninhalt

Führerscheinstelle

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Verlängerung Führerschein

Infos - Verlängerung Führerschein

Wenn die Geltungsdauer Ihres Führerscheines abläuft und Sie diese Klassen weiter nutzen möchten, müssen Sie rechtzeitig die Verlängerung beantragen. Dabei wird anhand von ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen die körperliche Eignung geprüft. Eine erneute theoretische und praktische Führerscheinprüfung ist bei rechtzeitiger Antragstellung (d. h. vor Ablauf) und dem vollständigen Eingang der erforderlichen Unterlagen i.d.R. nicht abzuleisten.

Die Antragstellung ist bereits bis zu 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung des Führerscheines spätestens ca. 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden sollte. Nur so ist gewährleistet, dass der neue Führerschein auch rechtzeitig ausgehändigt werden kann.

Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen nämlich keine Fahrzeuge der betreffenden Klasse(n) mehr geführt werden. Wer trotzdem fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis und begeht damit eine Straftat.

Geltungsdauer - Führerschein

Grundsätzlich gelten die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T unbefristet.


Ausnahmen unbefristete Geltungsdauer

Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Führerscheinklassen:

Fahrerlaubnis - Erteilung vor dem 01.01.1999
  • Klasse 2:
    bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils für 5 Jahre

Fahrerlaubnis - Erteilung nach dem 01.01.1999
  • Klasse C1, C1E:
    bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre
  • Klasse C, CE:
    für 5 Jahre
  • Klasse D1, D1E, D, DE:
    für 5 Jahre
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
    für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre

Fahrerlaubnis - Erteilung ab dem 28.12.2016
  • Klasse C1, C1E, C, CE:
    für 5 Jahre
  • Klasse D1, D1E, D, DE:
    für 5 Jahre
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
    für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre

Unterlagen - Verlängerung Führerschein

Klassen C, C1, CE, C1E - Unterlagen Verlängerung Führerschein

Antrag

Ausweis

gültiger Personalausweis oder Reisepass


Führerschein

Füherschein im Original


Lichtbild

ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Ärztliche Bescheinigungen

Karteikartenabschrift

zusätzlich,
wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Klassen D, D1, DE, D1E - Unterlagen Verlängerung Führerschein

Antrag

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen


Lichtbild

ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Ärztliche Bescheinigungen

Kopie Füherschein

Kopie des Führerscheines, wenn dieser nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde


Betriebsmedinzinisches Gutachten

zusätzlich
ab dem 50. Lebensjahr benötigen wir ein betriebsmedizinisches Gutachten.

Infos finden Sie hier: Betriebsmedinzinisches Gutachten

Fahrerlaubnisse Fahrgastbeförderung - Verlängerung Führerschein

(Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Pkw/Linienverkehr)

Antrag

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen


Ärztliche Bescheinigungen

Kopien Führerschein / Fahrgastführerscheines

Kopie/n

  • des Führerscheines
  • des Fahrgastführerscheines

wenn diese/r nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde/n


Betriebsmedinzinisches Gutachten

zusätzlich
ab dem 60. Lebensjahr benötigen wir ein betriebsmedizinisches Gutachten.

Infos finden Sie hier: Betriebsmedinzinisches Gutachten

Falls das betriebsmedizinische Gutachten vor Erreichen des 50. Lebensjahres (D-Klassen) bzw. des 60. Lebensjahres (Fahrgastführerschein) zusätzlich vorgelegt wird, kann der betreffende Führerschein für 5 Jahre erteilt werden.

Kosten - Verlängerung Führerschein

Die Gebühr für die Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E beträgt

  • 38,80 Euro

bei einer gleichzeitgen Eintragung der Schlüsselzahl 95 beträgt die Gebühr

  • 67,40 Euro

Die Gebühr für die Verlängerung des Führerscheines zur Fahrgastbeförderung beträgt

  • 34,20 Euro

Bearbeitungszeit - Verlängerung Führerschein

Die Bearbeitungszeit beträgt ab Antragstellung

  • ca. 2 Wochen (Fahrgastführerschein)
  • ca. 3-4 Wochen (restliche Klassen)

Hinweis: Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.