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Infektionsschutz & Hygiene

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Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland

Um Betäubungsmittel mit ins Ausland nehmen zu dürfen, muss eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes  vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Wir sind für Beglaubigung zuständig, wenn die Praxis des verschreibenden Arztes im Landkreis oder Stadtkreis Bamberg liegt. Ist die Praxis in einem anderen Zuständigkeitsbereich müssen Sie sich an das jeweilige Gesundheitsamt wenden.

Wir prüfen vor der Beglaubigung die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom ausstellenden Arzt gemachten Angaben: Medikamentenname, Internationale Bezeichnung des Wirkstoffs, Darreichungsform, Wirkstoff-Konzentration, Dosierung, Gesamtwirkstoffmenge bezogen auf die Gesamtreisedauer, Gesamtzahl der Tabletten für die Reisedauer, Reichdauer der Verschreibung in Tagen. Bitte prüfen Sie daher, ob alle diese Angaben vollständig und gut lesbar durch den ausstellenden Arzt gemacht wurden. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf maximal 30 Tage betragen. Bei Reisen, die länger als 30 Tage dauern, prüfen Sie bitte, ob es das benötigte Mittel (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland gibt und ob Sie es sich möglicherweise dort ärztlich verschreiben lassen können.

Bitte beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Formulare für das Mitführen von BTM-Medikamenten gibt. Diese unterscheiden sich für das Mitführen in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens und Nicht-Schengen-Länder. 

 


Das endgültige Reiseziel bestimmt die Art des notwendigen Formulars. Für jedes (betäubungsmittelpflichtige) Medikament wird ein eigenes Formular benötigt. 

Wir raten Ihnen sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt (ca. 1 bis 2 Wochen vor der Reise, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reiseantritt) mit dem Gesundheitsamt in Kontakt (0951/85-651) zu setzen und einen Termin zur endgültigen Beglaubigung zu vereinbaren. Rechnen Sie bitte unter Umständen damit, dass die Angaben auf der ausgefüllten Bescheinigung noch nicht ganz vollständig oder korrekturbedürftig sind. So bestünde auch die Möglichkeit erforderliche Korrekturen und Ergänzungen bei unvollständigen Angaben durch den verordnenden Arzt vornehmen zu lassen. Darüber hinaus empfehlen wir das Mitführen eines bundeseinheitlichen Medikationsplans, auf dem die Medikamentenverordnungen ärztlich dokumentiert sind.


Mitzubringen sind: 

  • Original der ärztlichen Bescheinigung oder des Attestes mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes
  • Personalausweis oder Reisepass

Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann eine Person bevollmächtigt werden.


Kosten:

5,00 € pro Bescheinigung


Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte: www.bfarm.de