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Schwangerenberatung

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Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland

Um Betäubungsmittel mit ins Ausland nehmen zu dürfen, muss eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes  vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Wir sind für Beglaubigung zuständig, wenn die Praxis des verschreibenden Arztes im Landkreis oder Stadtkreis Bamberg liegt. Ist die Praxis in einem anderen Zuständigkeitsbereich müssen Sie sich an das jeweilige Gesundheitsamt wenden.

Wir prüfen vor der Beglaubigung die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom ausstellenden Arzt gemachten Angaben: Medikamentenname, Internationale Bezeichnung des Wirkstoffs, Darreichungsform, Wirkstoff-Konzentration, Dosierung, Gesamtwirkstoffmenge bezogen auf die Gesamtreisedauer, Gesamtzahl der Tabletten für die Reisedauer, Reichdauer der Verschreibung in Tagen. Bitte prüfen Sie daher, ob alle diese Angaben vollständig durch den ausstellenden Arzt gemacht wurden. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf maximal 30 Tage betragen. Bei Reisen, die länger als 30 Tage dauern, prüfen Sie bitte, ob es das benötigte Mittel (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland gibt und ob Sie es sich möglicherweise dort ärztlich verschreiben lassen können.

Bitte beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Formulare für das Mitführen von BTM-Medikamenten gibt. Diese unterscheiden sich für das Mitführen in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens und Nicht-Schengen-Länder.  

Beachten Sie bitte auch, dass Sie ggf. Länder durchreisen und dort Grenzen passieren und somit beide Formulararten (Schengen- und Nicht-Schengen-Staaten) benötigen. Ebenso wird für jedes (betäubungsmittelpflichtige) Medikament ein eigenes Formular benötigen. 

Da handschriftliche Änderungen auf dem zu beglaubigenden Formular nicht mehr gebräuchlich sind, empfehlen wir Ihnen sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt (ca. 1 bis 2 Wochen vor der Reise) mit dem Gesundheitsamt in Kontakt (0951/85-651) zu setzen und einen Termin zur endgültigen Beglaubigung zu vereinbaren. So besteht auch die Möglichkeit erforderliche Korrekturen und Ergänzungen bei unvollständigen Angaben durch den Arzt vornehmen zu lassen. Mitzubringen sind neben der vollständig ausgefüllten Bescheinigung Ihres Arztes 

Kosten: pro Bescheinigung 5,00 € 

Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte: www.bfarm.de