Fischereiaufseher
Auf Antrag der Fischereiberechtigten, der Fischereipächter und Fischereigenossenschaften kann das Landratsamt volljährige, zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen.
Voraussetzungen:
- Antrag des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters
- Nachweis über den bestandenen Eignungstest für Fischereiaufseher bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Starnberg
(Informationen zum Lehrgang mit Eignungstest unter www.lfl.bayern.de) - Inhaber eines gültigen Fischereischeines
- persönliche Zuverlässigkeit
Mit der Bestätigung erhält der Fischereiaufseher von der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Bamberg) ein Dienstabzeichen mit gleich lautender Nummer. Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Ausweis festgelegt. Der Fischereiaufseher ist verpflichtet, bei seiner Kontrolltätigkeit das Dienstabzeichen zu tragen und den Dienstausweis vorzulegen.