Jagdschein
Allgemeine Beschreibung (Jagdschein)
Der Jagdschein ist in der Bundesrepublik Deutschland die Urkunde, die ihrem Inhaber die Berechtigung zur Jagdausübung, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, gestattet.
Zuständigkeit (Jagdschein)
Das Landratsamt Bamberg als Untere Jagdbehörde, ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg wohnhaft sind oder ein berechtigtes Interesse (Gastjagd) haben.
Unterlagen (Jagdschein)
Antrag
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
Jägerprüfung Zeugnis
Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
Lichtbild
Jagdhaftpflichtversicherung
schriftlicher Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung (Gültigkeitsdauer muss ersichtlich sein!)
Einladung Revierinhaber
Bei Jagdgästen schriftliche Einladung eines Revierinhabers aus dem Landkreis Bamberg
Kosten (Jagdschein)
Dreijahresjagdschein
Gesamtkosten: 150 €
(Gebühr 90 € / Jagdabgabe 60 €)
Einjahresjagdschein
Gesamtkosten: 60 €
(Gebühr 40 € / Jagdabgabe 20 €)
Tagesjagdschein
Gesamtkosten: 15 €
(Gebühr 5 € / Jagdabgabe 15 €)
Jugendjagdschein
Gesamtkosten: 37,50 €
(Gebühr 25 € / Jagdabgabe 12,50 €)
Falkner-Dreijahresjagdschein
Gesamtkosten: 40 €
(Gebühr 25 € / Jagdabgabe 15 €)
Falkner-Einjahresjagdschein
Gesamtkosten: 15 €
(Gebühr 10 € / Jagdabgabe 5 €)
Falkner-Tagesjagdschein
Gesamtkosten: 7,50 €
(Gebühr 5 € / Jagdabgabe 2,50 €)