Makler, Bauträger, Baubetreuer
Ab dem 1. Januar 2020 ist für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung nicht mehr das Landratsamt Bamberg sondern die
Industrie- und Handelskammer für
München und Oberbayern
Referat III B 3 – Gewerberecht - § 34c GewO
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
zuständig. Bitte senden Sie alle Unterlagen direkt an die Industrie- und Handelskammer in München.
Auch die entsprechenden Prüfungsberichte sind bei der Industrie- und Handelskammer unter oben genannter Anschrift oder online einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern - § 34 c Gewerbeordnung