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Kommunalaufsicht

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Schwimmförderung

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhielten zu Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.  Um möglichst vielen Kindern die Einlösung des Gutscheins zu ermöglichen, wurde der Einlösezeitraum für die Gutscheinaktion 2023/2024 bis 31.12.2024 verlängert.

Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.

Vorschulkinder im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 sind die Kinder, die sich im Kindergartenjahr 2024/2025 im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2024/2025 sind dies in der Regel die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden.

Für den Erhalt einer Zuwendung reichen Sie als Kursanbieter mit Sitz im Landkreis Bamberg bitte folgende Unterlagen ein:

  • vollständig ausgefüllten Förderantrag
  • zugehörigen Gutscheine im Original
  • Qualifikation der Kursleitung (siehe Datei Mindestqualifikation)

Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) eingereicht werden.

Anbieter mit Sitz in Bamberg müssen ihren Antrag bei der Stadt Bamberg einreichen.

FAQ für Eltern und Kursanbieter sind unter  www.mach-mit.bayern.de veröffentlicht.