Erneuerter Häckselplatz in Walsdorf wird eröffnet
Im Laufe der letzten Monate wurde der Häckselplatz am Sportgelände in Walsdorf erneuert. Am Montag, 2. Juli 2012 wird diese Anlage offiziell wieder in Betrieb genommen. Die Anlieferung von Grün- und Gartenabfälle ist zu nachfolgenden Öffnungszeiten möglich:
Dienstag: 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag: 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
In Zusammenhang mit der Eröffnung wird darauf hingewiesen, dass die max. Anliefermenge pro Tag 2 m³ nicht übersteigen darf und „holziges“ und „nichtholziges“ Grüngut getrennt erfasst werden muss. Für den „nichtholzigen“ Anteil (z. B. Rasenschnitt, Laub, usw.) steht wie bisher ein Container zur Verfügung. Material mit überwiegendem Holzanteil (z. B. Äste oder Heckenschnitt) wird auf dem Häckselplatz separat gelagert. Die Unterscheidung ist erforderlich, da das holzige Grüngut für ein künftiges Biomasseheizwerk in Scheßlitz aufbereitet werden soll. Unbedingt zu beachten ist, dass das Grüngut keine Fremd- oder Störstoffe wie beispielsweise Steine, Plastiksäcke oder sonstige Abfälle enthalten darf. Auch die Abgabe von behandeltem Holz (z. B. Obstkisten, Bretter, usw.) ist unzulässig. Größere Grüngutmengen können über die Kompostplätze der LAKOM bzw. der Firma Eichhorn nach Rücksprache mit dem Betreiber entsorgt werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft zur Verfügung, Tel.: 0951/85-706 bzw. -705.
Dienstag: 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag: 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
In Zusammenhang mit der Eröffnung wird darauf hingewiesen, dass die max. Anliefermenge pro Tag 2 m³ nicht übersteigen darf und „holziges“ und „nichtholziges“ Grüngut getrennt erfasst werden muss. Für den „nichtholzigen“ Anteil (z. B. Rasenschnitt, Laub, usw.) steht wie bisher ein Container zur Verfügung. Material mit überwiegendem Holzanteil (z. B. Äste oder Heckenschnitt) wird auf dem Häckselplatz separat gelagert. Die Unterscheidung ist erforderlich, da das holzige Grüngut für ein künftiges Biomasseheizwerk in Scheßlitz aufbereitet werden soll. Unbedingt zu beachten ist, dass das Grüngut keine Fremd- oder Störstoffe wie beispielsweise Steine, Plastiksäcke oder sonstige Abfälle enthalten darf. Auch die Abgabe von behandeltem Holz (z. B. Obstkisten, Bretter, usw.) ist unzulässig. Größere Grüngutmengen können über die Kompostplätze der LAKOM bzw. der Firma Eichhorn nach Rücksprache mit dem Betreiber entsorgt werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft zur Verfügung, Tel.: 0951/85-706 bzw. -705.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg