Hühner, Enten, Gänse und sonstiges Federvieh anmelden!
Anfang August wurden dem Internationalen Tierseuchenamt in Paris (OIE) Fälle von Geflügelpest aus Russland und Kasachstan gemeldet. Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Seuche ist von Asien aus in diese Gebiete vorgedrungen. Eine Verschleppung der Tierseuche nach Westeuropa - unter anderem durch Zugvögel - kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Die für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung kann in Tierbeständen sehr schnell epidemische Ausmaße annehmen und teils auch für Menschen gefährlich sein.
Die Abteilung Veterinärwesen des Landratsamtes Bamberg weist deshalb darauf hin, dass jede Haltung von Geflügel (auch Hobbyhaltung) – unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere – unter Tel.: 0951/85-750 anzuzeigen ist. Wer seinen Tierbestand noch nicht gemeldet hat, wird gebeten, dies unverzüglich nachzuholen, damit bei einer Erkrankung sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können.
Jeder Geflügelhalter hat zudem ein Bestandsregister zu führen, das jeden Zugang und jede Abgabe von Tieren unter Angabe des Datums, des Namens und der Anschrift des Transporteurs sowie des bisherigen Besitzers bzw. des Empfängers und die Art des Geflügels enthält. Halter von mehr als 100 Tieren müssen täglich die Anzahl der verendeten Tiere und bei mehr als 1.000 Tieren zusätzlich die Zahl der täglich gelegten Eier eintragen. Das Bestandsregister ist mindestens drei Jahre lang aufzubewahren.
Sollten in einem Geflügelbestand mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere verenden, muss der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt zur Klärung der Ursache hinzuziehen. Für größere Beständen gilt dies, wenn Verluste von mehr als zwei Prozent der Tiere auftreten. Auch bei merklichen Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme sollte der Tierarzt umgehend informiert werden.
Zu beachten ist außerdem, dass die Einfuhr von lebendem Geflügel und anderen Vögeln, Geflügelfleisch, Eiern und anderen Geflügelprodukten aus den betroffenen asiatischen Ländern, Russland und Kasachstan nach Deutschland bzw. in die EU verboten ist. Dies gilt ebenso für Federn und Jagdtrophäen von Wildvögeln.
Reisende sollten in diesen Gebieten direkten Tierkontakt vermeiden, auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten und Geflügelfleisch bzw. Geflügelprodukte nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand verzehren.
Für weitere Informationen stehen die Tierärzte der Veterinärabteilung unter Tel.: 0951/85-750 zur Verfügung.
Die Abteilung Veterinärwesen des Landratsamtes Bamberg weist deshalb darauf hin, dass jede Haltung von Geflügel (auch Hobbyhaltung) – unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere – unter Tel.: 0951/85-750 anzuzeigen ist. Wer seinen Tierbestand noch nicht gemeldet hat, wird gebeten, dies unverzüglich nachzuholen, damit bei einer Erkrankung sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können.
Jeder Geflügelhalter hat zudem ein Bestandsregister zu führen, das jeden Zugang und jede Abgabe von Tieren unter Angabe des Datums, des Namens und der Anschrift des Transporteurs sowie des bisherigen Besitzers bzw. des Empfängers und die Art des Geflügels enthält. Halter von mehr als 100 Tieren müssen täglich die Anzahl der verendeten Tiere und bei mehr als 1.000 Tieren zusätzlich die Zahl der täglich gelegten Eier eintragen. Das Bestandsregister ist mindestens drei Jahre lang aufzubewahren.
Sollten in einem Geflügelbestand mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere verenden, muss der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt zur Klärung der Ursache hinzuziehen. Für größere Beständen gilt dies, wenn Verluste von mehr als zwei Prozent der Tiere auftreten. Auch bei merklichen Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme sollte der Tierarzt umgehend informiert werden.
Zu beachten ist außerdem, dass die Einfuhr von lebendem Geflügel und anderen Vögeln, Geflügelfleisch, Eiern und anderen Geflügelprodukten aus den betroffenen asiatischen Ländern, Russland und Kasachstan nach Deutschland bzw. in die EU verboten ist. Dies gilt ebenso für Federn und Jagdtrophäen von Wildvögeln.
Reisende sollten in diesen Gebieten direkten Tierkontakt vermeiden, auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten und Geflügelfleisch bzw. Geflügelprodukte nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand verzehren.
Für weitere Informationen stehen die Tierärzte der Veterinärabteilung unter Tel.: 0951/85-750 zur Verfügung.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg