Kurzzeitpflegeplätze in der Ferienzeit
Pflegende Angehörige können häufig eine dringend erforderliche Auszeit nur dann nehmen, wenn die Betreuung des Pflegebedürftigen gesichert ist. Die Heimaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bamberg macht darauf aufmerksam, dass auch in diesem Jahr wieder verschiedene Heime im Landkreis Bamberg Kurzzeitpflegeplätze in der Ferienzeit anbieten. Anschriften und Tagessätze sind aus der beigefügten Liste ersichtlich. Die aufgeführten Heime haben sich ausdrücklich bereit erklärt, während der Ferienzeit eine bestimmte Anzahl von Plätzen für Kurzzeitunterbringungen freizuhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht gegenüber der Pflegekasse ein Anspruch auf Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen im Jahr, wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit o. ä. ausfällt. Voraussetzung ist, dass das Pflegeverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht. In bestimmten Situationen besteht dabei Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Näheres teilt die zuständige Pflegekasse mit. In der Regel sind die Kurzzeitpflegeeinrichtungen bei der Antragstellung behilflich.
Erfahrungsgemäß sind auch weitere, hier nicht aufgeführte Alten- und Pflegeheime bereit, eine zeitlich befristete Betreuung zu übernehmen. Deren Anschriften sind aus den Telefonbüchern ersichtlich oder können bei den Sozialämtern der Gemeinden, Städte und Landkreise erfragt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht gegenüber der Pflegekasse ein Anspruch auf Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen im Jahr, wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit o. ä. ausfällt. Voraussetzung ist, dass das Pflegeverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht. In bestimmten Situationen besteht dabei Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Näheres teilt die zuständige Pflegekasse mit. In der Regel sind die Kurzzeitpflegeeinrichtungen bei der Antragstellung behilflich.
Erfahrungsgemäß sind auch weitere, hier nicht aufgeführte Alten- und Pflegeheime bereit, eine zeitlich befristete Betreuung zu übernehmen. Deren Anschriften sind aus den Telefonbüchern ersichtlich oder können bei den Sozialämtern der Gemeinden, Städte und Landkreise erfragt werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg