Neue Kennzeichnungsvorschriften für Schafe und Ziegen
Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass seit dem 1. Januar neue Vorschriften für die Registrierung und Kennzeichnung von Schafen und Ziegen gelten. Betroffen sind hiervon auch Schaf- und Ziegenhalter, die ihre Tiere privat, also als Hobby halten. Verlangt werden Stichtags- und Zugangsmeldungen.
Für die Stichtagsmeldung muss die am 1. Januar des jeweiligen Jahres gehaltene Anzahl an Schafen und Ziegen bis spätestens 15. Januar an die so genannte HI-Tierdatenbank gemeldet werden. Schafe und Ziegen sind dabei nach Altersgruppen einzuteilen. Unterschieden werden Tiere mit einem Alter bis einschließlich 9 Monate, von 10 bis einschließlich 18 Monaten und Tiere, die älter sind als 19 Monate.
Für die Zugangsmeldung muss ganzjährig der Zugang von Schafen bzw. Ziegen an die HI- Tierdatenbank gemeldet werden. Gefordert werden Angaben über die Anzahl der übernommenen Tiere, die Registriernummer des aufnehmenden Betriebes, das Datum der Verbringung und die Registriernummer des abgebenden Betriebes. Diese Daten sind dem bei jedem Transport der Tiere mitzuführenden Begleitpapier zu entnehmen. Das Datum des Zugangs muss zusätzlich gemeldet werden, soweit es vom Datum der letzten Abgabe abweicht. Die Meldung muss jeweils innerhalb von sieben Tagen ab der Übernahme der Tiere erfolgen.
Die Meldungen können entweder direkt über das Internet unter www.hi-tier.de oder schriftlich an den Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V. abgegeben werden: Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V., Haydnstr. 11, 80336 München, Telefon: 089/536 226, E-Mail LV.Schafe@t-online.de, Telefax: 089/5439543, www.derbayerischeschafhalter.de
Hintergrund für die Erweiterung der Meldepflichten von bisher Rinder- und Schweinehaltern auf Betriebe mit Schafen und Ziegen ist die Seuchenbekämpfung. Nur wenn bekannt ist, wo welche Tiere in welcher Anzahl stehen, können gefährliche oder wirtschaftlich bedeutsame Seuchen effektiv bekämpft werden. So hat erst im vergangenen Herbst die Blauzungenkrankheit gezeigt, wie wichtig auch die Erfassung kleiner Hobbyschafhalter ist. Denn auch deren Tiere erkranken an Seuchen und können andere Bestände infizieren.
Wie bereits in den Vorjahren wird auch heuer in zentral ausgewählten Betrieben u. a. die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Registrierungsvorschriften kontrolliert. Landwirten, die Fördergelder beziehen, droht im Falle festgestellter Mängel eine empfindliche Kürzung der Prämien. Die Amtstierärzte empfehlen deshalb allen Nutztierhaltern, sich rechtzeitig um die Einhaltung der Vorschriften zu bemühen.
Weitere Informationen zu den Melde- und Kennzeichnungsvorschriften für Schafe und Ziegen sind beim Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V. erhältlich. Auch die Veterinäre des Landratsamtes Bamberg informieren: Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, Tel.: 0951/85-751, veterinaerwesen@lra-ba.bayern.de, Telefax: 0951/85-753, www.landkreis-bamberg.de.
Für die Stichtagsmeldung muss die am 1. Januar des jeweiligen Jahres gehaltene Anzahl an Schafen und Ziegen bis spätestens 15. Januar an die so genannte HI-Tierdatenbank gemeldet werden. Schafe und Ziegen sind dabei nach Altersgruppen einzuteilen. Unterschieden werden Tiere mit einem Alter bis einschließlich 9 Monate, von 10 bis einschließlich 18 Monaten und Tiere, die älter sind als 19 Monate.
Für die Zugangsmeldung muss ganzjährig der Zugang von Schafen bzw. Ziegen an die HI- Tierdatenbank gemeldet werden. Gefordert werden Angaben über die Anzahl der übernommenen Tiere, die Registriernummer des aufnehmenden Betriebes, das Datum der Verbringung und die Registriernummer des abgebenden Betriebes. Diese Daten sind dem bei jedem Transport der Tiere mitzuführenden Begleitpapier zu entnehmen. Das Datum des Zugangs muss zusätzlich gemeldet werden, soweit es vom Datum der letzten Abgabe abweicht. Die Meldung muss jeweils innerhalb von sieben Tagen ab der Übernahme der Tiere erfolgen.
Die Meldungen können entweder direkt über das Internet unter www.hi-tier.de oder schriftlich an den Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V. abgegeben werden: Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V., Haydnstr. 11, 80336 München, Telefon: 089/536 226, E-Mail LV.Schafe@t-online.de, Telefax: 089/5439543, www.derbayerischeschafhalter.de
Hintergrund für die Erweiterung der Meldepflichten von bisher Rinder- und Schweinehaltern auf Betriebe mit Schafen und Ziegen ist die Seuchenbekämpfung. Nur wenn bekannt ist, wo welche Tiere in welcher Anzahl stehen, können gefährliche oder wirtschaftlich bedeutsame Seuchen effektiv bekämpft werden. So hat erst im vergangenen Herbst die Blauzungenkrankheit gezeigt, wie wichtig auch die Erfassung kleiner Hobbyschafhalter ist. Denn auch deren Tiere erkranken an Seuchen und können andere Bestände infizieren.
Wie bereits in den Vorjahren wird auch heuer in zentral ausgewählten Betrieben u. a. die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Registrierungsvorschriften kontrolliert. Landwirten, die Fördergelder beziehen, droht im Falle festgestellter Mängel eine empfindliche Kürzung der Prämien. Die Amtstierärzte empfehlen deshalb allen Nutztierhaltern, sich rechtzeitig um die Einhaltung der Vorschriften zu bemühen.
Weitere Informationen zu den Melde- und Kennzeichnungsvorschriften für Schafe und Ziegen sind beim Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V. erhältlich. Auch die Veterinäre des Landratsamtes Bamberg informieren: Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, Tel.: 0951/85-751, veterinaerwesen@lra-ba.bayern.de, Telefax: 0951/85-753, www.landkreis-bamberg.de.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg