Pferde auf Fahrradwegen?
Die Zahl der Reitpferde hat in den vergangenen Jahren im Landkreis Bamberg erheblich zugenommen. Deshalb sind immer mehr Reiter unterwegs - vor allem am Wochenende. Damit es im Straßenverkehr keine Probleme gibt, sollten sowohl Reiter als auch Autofahrer einige wichtige Regeln kennen:
- Reiter müssen innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortschaften an der rechten Fahrbahnseite hintereinander im Schritt reiten.
- Ampeln gelten natürlich auch für Reiter.
- Beim Abbiegen sind, wie beim Fahrradfahren, Handzeichen zu geben.
- Die Benutzung von Geh- und Radwegen ist für Reiter verboten, dies gilt auch für das Führen von Pferden.
- Bei Dunkelheit müssen Führer von Pferden, auch Reiter, mindestens eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite mitführen, die nach hinten und nach vorne sichtbar ist.
- Autofahrer sollten beachten, dass Pferde geräuschempfindlich sind und schnell scheuen. Rücksichtsloses Vorbeifahren gefährdet Pferd und Reiter, da der Fluchttrieb ausgelöst werden kann. Deshalb dürfen andere Verkehrsteilnehmer nie zu dicht an Pferden vorbeifahren oder sie gar schneiden. Beim Überholen wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 2,50 m sowie ein mäßiges Tempo empfohlen, um das Tier nicht zu erschrecken.
- Immer wieder umstritten ist, ob Reiter Wege benutzen dürfen, die für Fahrzeuge aller Art gesperrt sind (rundes weißes Verkehrszeichen mit rotem Rand). Hier gilt die Regel, dass diese Wege von Reitern genutzt werden dürfen, nicht jedoch von Kutschen.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme kommen alle am besten, sichersten und schnellsten voran. Eine sichere Fahrt und einen schönen Ausritt wünschen den Autofahrern und Reitern das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg