Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht
Die Schuleingangsuntersuchung dient dazu, den Entwicklungsstand des Kindes zu überprüfen, um gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die den Schulbesuch erschweren könnten, frühzeitig festzustellen. Sie beinhaltet für alle Kinder ein Schuleingangsscreening durch eine sozialmedizinische Assistentin. Dabei werden die gesundheitliche Vorgeschichte, der Impfstatus, sowie die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen, insbesondere der U9 ermittelt, sowie die Sehfähigkeit und das Gehör apparativ kontrolliert. Zudem werden die Sprache und die feinmotorischen Fähigkeiten überprüft. Für Kinder, welche die U9 nicht mehr nachholen können, gibt es die Möglichkeit der kostenlosen schulärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt. Sie soll sicherstellen, dass jedes Kind in Bayern vor dem Schulbesuch ärztlich untersucht wird.
Werden bei der Schuleingangsuntersuchung Lern- und/oder Entwicklungsdefizite festgestellt, so sollen nach Möglichkeit noch vor Eintritt in die Schule entsprechende Fördermaßnahmen bzw. Therapien eingeleitet werden, um vorhandene Defizite soweit als möglich auszugleichen und allen Kindern einen guten Start in die Schulzeit zu ermöglichen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg