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10.11.2023

Umtausch »alter« Papierführerscheine

Aufruf der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970

Bis zum Jahr 2033 sollen alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine durch einheitliche EU-Kartenführerscheine ersetzt werden. Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass der Umtausch in den EU-Kartenführerschein stufenweise erfolgt. Nachdem bisher die ersten beiden Staffelungen aufgerufen waren, sind nun in der dritten Stufe die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch verpflichtet. Stichtag für den Umtausch ist für diese Jahrgänge spätestens der 19. Januar 2024. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Antragstellung ausschließlich nach einem zuvor online vereinbarten Termin möglich ist.

Unter www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/ finden Sie alle wichtigen Informationen über die Terminvereinbarung, die erforderlichen Unterlagen, die Öffnungszeiten sowie die Staffelung, wer wann umtauschen muss. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Anträgen kann es leider vorkommen, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar ist. Aus diesem Grunde bittet das Landratsamt schon jetzt um rechtzeitige Terminvereinbarung.

Für alle anderen Geburtsjahrgänge oder für die Personen, die zwar einen EU-Kartenführerschein schon haben, dieser aber unbefristet ist, greift eine spätere Stufe. Dieser Personenkreis wird gebeten, von einem vorzeitigen Umtausch abzusehen.

Die Geburtsjahrgänge der ersten beiden Stufen 1953 bis 1958 und 1959 bis 1964, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben und auch noch keinen entsprechenden Antrag eingereicht haben, sollten dies zeitnah tun. Die Zuständigkeit der Führerscheinstelle ergibt sich nach dem Meldewohnsitz. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg ist dies das Landratsamt Bamberg.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg