Wahlbenachrichtigung
Nach der erfolgten Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge haben die Wahlsachbearbeiter der Kommunen derzeit beispielsweise
- Wahlverzeichnisse angelegt und alle EDV-Stammdaten in ihre externen Wahlauswertungsverfahren eingegeben,
- die Wahl- und Briefwahlvorstände gebildet und einberufen,
- die Ausstattung der Abstimmungsräume organisiert,
- Stimmzettel für Bürgermeister- und Gemeinderatswahl herstellen lassen und
- für alle Wahlberechtigten die erforderlichen Wahlbenachrichtigungskarten ausgedruckt.
In etlichen Gemeinden wurden die Benachrichtigungskarten bereits verteilt, in den übrigen Kommunen wird dies zumeist bis zum 10. Februar erfolgt sein. Wer in der nächsten Woche noch nicht benachrichtigt wurde, sollte sich dann mit der Meldebehörde seiner Verwaltung in Verbindung setzen. Schließlich wird die Wahlbenachrichtigungskarte nicht nur für die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal benötigt; ihre Rückseite ist vielmehr auch für die Anforderung von Briefwahl-Unterlagen erforderlich. Gerade Briefwählern wird empfohlen, sich möglichst bald um die Wahlunterlagen zu kümmern, damit ihr Wahlbrief der Gemeinde auch fristgerecht noch vor dem Wahltag vorliegt.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg