Weihnachtsbaum im Auto
Immer wieder stellen Polizeibeamte fest, dass Weihnachtsbäume mitunter auf abenteuerliche Art und Weise im Auto nach Hause gefahren werden. Dies reicht vom aus dem Schiebedach ragenden Baum bis hin zur seitlich aus dem Beifahrerfenster ragenden Tanne. Damit gefährden die Hobbytransporteure sich und andere. Um Bußgeld und Verwarnungen zu vermeiden, raten Polizeiinspektion Bamberg-Land und Landratsamt Bamberg, nicht mit ungesicherter Ladung herumzufahren. Denn, wenn dann etwas passiert, kann die Versicherung Rückerstattung fordern, weil fahrlässiges Verhalten vorliegt. Deshalb folgende Sicherheitshinweise:
Im Auto darf der Baum die Sicht nicht versperren. Der Blick in Rück-, bzw. Außenspiegel muss frei sein. Wird der Baum auf dem Dach transportiert, ist er fest zu verzurren. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen durch die Baumäste nicht verdeckt werden. Falls er mehr als 1 m über das Heck des Wagens hinausragt, muss eine rote Warnfahne oder ein quer zur Fahrtrichtung pendelndes Schild am Stammende angebracht sein. Bei Dunkelheit ist stattdessen eine Kombination aus roter Leuchte und rotem Rückstrahler erforderlich. Die Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht werden. Offene Kofferraumklappen sind festzubinden, so dass sie nicht während der Fahrt aufgehen können. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass keine Abgase ins Auto gelangen können. Natürlich darf der Weihnachtsbaum auch nicht vorne oder seitlich aus dem Pkw herausragen und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen einen sicheren Weihnachtsbaumtransport und frohe Festtage.
Im Auto darf der Baum die Sicht nicht versperren. Der Blick in Rück-, bzw. Außenspiegel muss frei sein. Wird der Baum auf dem Dach transportiert, ist er fest zu verzurren. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen durch die Baumäste nicht verdeckt werden. Falls er mehr als 1 m über das Heck des Wagens hinausragt, muss eine rote Warnfahne oder ein quer zur Fahrtrichtung pendelndes Schild am Stammende angebracht sein. Bei Dunkelheit ist stattdessen eine Kombination aus roter Leuchte und rotem Rückstrahler erforderlich. Die Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht werden. Offene Kofferraumklappen sind festzubinden, so dass sie nicht während der Fahrt aufgehen können. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass keine Abgase ins Auto gelangen können. Natürlich darf der Weihnachtsbaum auch nicht vorne oder seitlich aus dem Pkw herausragen und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen einen sicheren Weihnachtsbaumtransport und frohe Festtage.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg