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Namensänderung / Eheschließung (Änderung Fahrzeugpapiere)
Pflicht Änderung Papier
Hat sich Ihr Name geändert, sind Sie verpflichtet, Ihre Fahrzeugpapiere ändern zu lassen.
Benötigte Unterlagen
Besitzen Sie schon die neuen Fahrzeugpapiere, dann benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht
Haben Sie noch die alten Fahrzeugpapiere, legen Sie uns bitte Folgendes vor:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht
Gebühren - Namensänderung
Die Gebühren für die Halterdatenänderung belaufen sich derzeit zwischen 12,80 € und 26,60 €.