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Schwimmförderung

Angesichts der herausragenden Bedeutung der Schwimmfähigkeit von Kindern für deren gesundes Aufwachsen hat der Ministerrat beschlossen, das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ für Kurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ fortzuführen.

Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 haben daher alle Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie alle Vorschulkinder einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten. Verloren gegangene Gutscheine werden nicht ersetzt.

Vorschulkinder im Sinne des Schwimmförderprogramms „Mach mit – Tauch auf!“ sind dabei die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2023/24 sind dies regelmäßig die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/2025 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden.

Für den Erhalt einer Zuwendung reichen Sie als Kursanbieter mit Sitz im Landkreis Bamberg bitte folgende Unterlagen ein.

  • vollständig ausgefüllten Förderantrag
  • zugehörigen Gutscheine im Original
  • Qualifikation der Kursleitung (siehe Datei Mindestqualifikation)

Anbieter mit Sitz in Bamberg müssen ihren Antrag bei der Stadt Bamberg einreichen.

FAQ für Eltern und Kursanbieter sind unter  www.mach-mit.bayern.de veröffentlicht.