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07.10.2022

Corona: FFP2-Maskenpflicht bei Besuch des Gesundheitsamtes Bamberg

Mit der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen

Aus diesem Grund gilt für Besucher des Landratsamtes Bamberg, die das Gesundheitsamt aufsuchen, die FFP2-Maskenpflicht.

Medizinische Masken („OP-Masken“) sind nicht ausreichend.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg