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Ordnungswidrigkeiten - Gewerberecht, Jagd und Fischerei

Die Aufgabe des Ordnungswidrigkeitenrecht ist die Gesellschaft vor Handlungen zu schützen, durch die schutzwürdige Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verletzt oder gefährdet werden können. Dabei werden im Ordnungswidrigkeitenverfahren weitgehend die Grundsätze des Strafverfahrens angewendet und unterscheiden sich daher wesentlich vom Verwaltungsverfahren.

Durch die Festsetzung einer Geldbuße soll ein spürbarer Pflichtenappell ausgesprochen werden, die gesetzlichen Ge- und Verbote zu beachten. Die Geldbuße soll jedoch keine Strafe im eigentlichen Sinn darstellen, sondern eine Mahnung, die anders als im Strafrecht, keine Beeinträchtigung des Ansehens und des Leumunds zur Folge hat.
Mit der Geldbuße kann auch ein durch die Zuwiderhandlung erzielter rechtswidriger Gewinn abgeschöpft werden. Zur Hauptfolge der Geldbuße können außerdem Nebenfolgen wie z.B. die Einziehung von Gegenständen hinzukommen.