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Vorabbekanntmachung zur Vergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV

Der Landkreis Bamberg hat seine Absicht, die Verkehrsleistungen der Linienbündel 3 (ohne Linie 980), 5 und 6 in einem wettbewerblichen Verfahren zum 1. Januar 2022 zu vergeben, im EU-Amtsblatt bekannt gemacht.

Die Vorabbekanntmachung wurde am 10. Februar 2021 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Eigenwirtschaftliche Anträge für diese Linienverkehre nach § 42 PBefG sind spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Regierung von Oberfranken, zu stellen.

Eigenwirtschaftliche Anträge müssen sich auf den kompletten Verkehr aller genannten Linien in den jeweiligen Linienbündeln entsprechend der in der Vorabbekanntmachung genannten Standards beziehen, um genehmigungsfähig zu sein. Gehen keine bzw. keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge ein, so beabsichtigt der Landkreis Bamberg die Linien als Bestandteil der Linienbüdel im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu vergeben.

Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sind in einem ergänzenden Dokument einschließlich Anlagen zusammengefasst ("Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz").

Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) sowie die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung:

Vorabbekanntmachung von Verkehrsleistungen im Landkreis Bamberg