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Bewachungsgewerbe

Allgemeine Beschreibung (Bewachungsgewerbe)

Eine Erlaubnis nach § 34 a GewO benötigt, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe).

Zuständigkeit (Bewachungsgewerbe)

Betriebsstätte Landkreis Bamberg

Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.


Betriebsstätte Stadt Bamberg

Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.

Unterlagen (Bewachungsgewerbe)

Antrag

Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34a GewO - Az. 33 - 8262" angeben.)


Auskunft über Insolvenzverfahren

des zuständigen Amtsgerichtes


Bescheinigung in Steuersachen

des zuständigen Finanzamtes


IHK-Nachweis

Sachkundenachweis der IHK oder Prüfungszeugnis eines Abschlusses gemäß § 8 Nrn. 1 - 3 BewachV


Versicherungsnachweis

Versicherungsnachweis gemäß §§ 14 und 15 BewachV


Sofern Antragsteller eine juristische Person oder ein eingetragener Verein ist, sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen:

Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Person oder Verein

Auskunft über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes für juristische Person oder Verein

Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für juristische Person oder Verein

 

Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF

Kosten (Bewachungsgewerbe)

Die Rahmengebühr für eine Erlaubnis nach § 34 a GewO bewegt sich zwischen 150,00 € und 1.500,00 €.