Bewachungsgewerbe
Allgemeine Beschreibung (Bewachungsgewerbe)
Eine Erlaubnis nach § 34 a GewO benötigt, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe).
Zuständigkeit (Bewachungsgewerbe)
Betriebsstätte Landkreis Bamberg
Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.
Betriebsstätte Stadt Bamberg
Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.
Unterlagen (Bewachungsgewerbe)
Antrag
Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
Auskunft Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Bescheinigung Insolvenzverfahren
Bescheinigung über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes
Steuerbescheinigungen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung / Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
IHK-Nachweis
Sachkundenachweis der IHK bzw. Prüfungszeugnis eines Abschlusses i. S. d. § 8 Nrn. 1 - 3 der Bewachungsverordnung (BewachV)
Versicherungsnachweis
Versicherungsnachweis gemäß §§ 14 und 15 BewachV
Handelsregisterauszug
Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF
Kosten (Bewachungsgewerbe)
Die Rahmengebühr für eine Erlaubnis nach § 34 a GewO bewegt sich
- zwischen 100,00 € und 1.250,00 €.