Bewachungsgewerbe
Allgemeine Beschreibung (Bewachungsgewerbe)
Eine Erlaubnis nach § 34 a GewO benötigt, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe).
Zuständigkeit (Bewachungsgewerbe)
Betriebsstätte Landkreis Bamberg
Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.
Betriebsstätte Stadt Bamberg
Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.
Unterlagen (Bewachungsgewerbe)
Antrag
Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34a GewO - Az. 33 - 8262" angeben.)
Auskunft über Insolvenzverfahren
des zuständigen Amtsgerichtes
Bescheinigung in Steuersachen
des zuständigen Finanzamtes
IHK-Nachweis
Sachkundenachweis der IHK oder Prüfungszeugnis eines Abschlusses gemäß § 8 Nrn. 1 - 3 BewachV
Versicherungsnachweis
Versicherungsnachweis gemäß §§ 14 und 15 BewachV
Sofern Antragsteller eine juristische Person oder ein eingetragener Verein ist, sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Person oder Verein
Auskunft über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes für juristische Person oder Verein
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für juristische Person oder Verein
Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF
Kosten (Bewachungsgewerbe)
Die Rahmengebühr für eine Erlaubnis nach § 34 a GewO bewegt sich zwischen 150,00 € und 1.500,00 €.