Reisegewerbe
Allgemeine Beschreibung
Wer Waren außerhalb einer festen Niederlassung feilbietet oder auf diese Art Bestellungen aufsucht, Waren ankauft, Leistungen anbietet oder eine Tätigkeit als Schausteller ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte (RGK).
Die Reisegewerbekarte ist im Regelfall unbefristet gültig, sie kann aber auch befristet erteilt werden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist, dass der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Zuständigkeit
Wohnsitz im Landkreis Bamberg
Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die ihren Wohnsitz im Landkreis Bamberg haben.
Wohnsitz in der Stadt Bamberg
Für Antragsteller, die direkt in Bamberg wohnen, ist die Stadt Bamberg zuständig
Unterlagen
Antrag
Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
Polizeiliches Führungszeugnis
zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Reisegewerbe - Az. 31 - 8250" angeben.)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Reisegewerbe - Az. 31 - 8250" angeben.)
Gesundheitsnachweis
Bei einem Imbissbetrieb muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes nach § 43 Abs. 1 IfSG oder ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden.
Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF
Sonstige Anträge
Kosten
Die Rahmengebühr für eine Reisegewerbekarte bewegt sich lt. Kostenverzeichnis zwischen 30,00 € und 500,00 €.
Die Kosten im Landkreis Bamberg:
- befristet für 1 Jahr: 75,00 €
- befristet für 3 Jahre: 150,00 €
- unbefristet: 250,00 €