Grünabfälle, Gartenabfälle
Grün/Gartenabfälle - Abgabestellen
In vielen Städten und Gemeinden sind Container zur Sammlung von Grün-/Gartenabfällen aufgestellt. Die Behälter sind entweder auf frei zugänglichen Plätzen, in gemeindlichen Einrichtungen (z. B. Bauhof) oder auf Wertstoffhöfen (nicht in Viereth, Heiligenstadt, Scheßlitz und Stegaurach) aufgestellt. Daneben stehen Kompost- und Häckselplätze zur Verfügung (siehe unten).
Abgabestellen Landkreis Bamberg
Die Abgabestellen im Landkreis Bamberg finden Sie in unserer Interaktiven Landkreiskarrte:
Landkreiskarte - Abgabestellen für Grün- und Gartenabfälle
Kompostplätze der Firmen LAKOM und Eichhorn
- Zoggendorf (Heiligenstadt), an der Straße zw. Brunn und Oberleinleiter, Tel.: 09198/99999
- Scheßlitz, Peulendorfer Straße, Tel.: 0175/2968059
- Mutzershof-Debring (Stegaurach), neben der alten B22, Tel.: 0951/296900
- Unterweiler (Burgwindheim), an der Straße zw. Ober- u. Unterweiler, Tel.: 09551/282
- Buttenheim, an der Kreisstraße zwischen Ketschen- und Seigendorf, Tel.: 09545/50784
- Viereth, im Maintal, Tel.: 09503/7651
- Bamberg, Rheinstraße 6, (neben der Müllverbrennungsanlage), Tel.: 0951/2995280
Folgende Abfälle können abgegeben werden - Grün-/Gartenabfälle
- Zweige, Äste
- Hecken-/Rasenschnitt
- Laub
- Topfpflanzen
Informationen zur Abgabe - Grün-/Gartenabfälle
Informationen
- Der Container dient ausschließlich zur Aufnahme von Grün- und Gartenabfällen, z.B. Rasen- bzw. Heckenschnitt, Laub, Äste, Unkraut, Topfpflanzen usw. und darf nur von Bürger*innen aus dem Landkreis Bamberg genutzt werden.
- Grüngut vor dem Einwurf bitte grob zerkleinern, damit das Containervolumen möglichst vollständig ausgenutzt wird (keine sperrigen Äste!).
- Die Abgabe von Grün- und Gartenabfällen ist auf die tägliche Anliefermenge von max. 0,5 m³ beschränkt.
- Größere Mengen können direkt an einem der Kompostplätze der LAKOM (Standorte in Buttenheim, Viereth, Stegaurach, Heiligenstadt, Scheßlitz und Burgwindheim) oder der Kompostanlage Eichhorn (Bamberg, Rheinstraße 4b) angeliefert werden (siehe auch unten).
- Bitte keine Störstoffe wie Steine, Plastiksäcke, behandeltes Holz oder sonstige Abfälle einwerfen, weil dadurch die Verwertung des Materials erheblich beeinträchtigt wird.
- Grüngut-Container dürfen aufgrund von verkehrsrechtlichen Vorschriften nur „gestrichen voll“ abgefahren und auf keinen Fall überladen werden. Ist der Behälter voll, darf das Grüngut nicht daneben abgelegt werden, sondern ist wieder mitzunehmen.
Entsorgung von Grünabfällen über Kompostplätze:
- Bis zu 2 m³ Grün- und Gartenabfälle können kostenlos angeliefert werden. Darüber hinaus gehende Mengen rechnen Sie bitte direkt mit dem Betreiber ab.
- Die Anlieferung an einem Kompostplatz hat den Vorteil, dass die Grünabfälle abgekippt bzw. vom Anhänger geschoben werden können.