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Verlust oder Diebstahl (Führerschein)

Informationen - Verlust Führerschein

Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder (versehentlich) vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust bzw. Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.


Persönliche Vorsprache notwendig

Für die Anzeige des Verlustes bzw. Diebstahls ist unbedingt die persönliche Vorsprache notwendig.


Führerschein wird wieder gefunden

Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des Ersatzdokuments wieder aufgefunden, so ist er unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben.

Unterlagen - Verlust Führerschein

Antrag

Ausweis

gültiger Personalausweis oder Reisepass


Lichtbild

ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Verlust- / Diebstahlmeldung

Die Verlust- bzw. Diebstahlmeldung der Polizei, wenn sie vorhanden ist


Karteikartenabschrift

zusätzlich,
wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Kosten - Verlust Führerschein

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheines kostet

  • 75,00 Euro (inklusive Direktversand)

Darin beinhaltet sind 30,70 Euro, die für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung berechnet werden.

Bearbeitungsdauer - Verlust Führerschein

Die Bearbeitungszeit beträgt

  • ca. 3-4 Wochen ab Antragstellung.

Hinweis: Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.