Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland
Um Betäubungsmittel mit ins Ausland nehmen zu dürfen, muss eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Wir sind für Beglaubigung zuständig, wenn die Praxis des verschreibenden Arztes im Landkreis oder Stadtkreis Bamberg liegt. Ist die Praxis in einem anderen Zuständigkeitsbereich müssen Sie sich an das jeweilige Gesundheitsamt wenden.
Wir prüfen vor der Beglaubigung die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom ausstellenden Arzt gemachten Angaben: Medikamentenname, Internationale Bezeichnung des Wirkstoffs, Darreichungsform, Wirkstoff-Konzentration, Dosierung, Gesamtwirkstoffmenge bezogen auf die Gesamtreisedauer, Gesamtzahl der Tabletten für die Reisedauer, Reichdauer der Verschreibung in Tagen. Bitte prüfen Sie daher, ob alle diese Angaben vollständig und gut lesbar durch den ausstellenden Arzt gemacht wurden. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf maximal 30 Tage betragen. Bei Reisen, die länger als 30 Tage dauern, prüfen Sie bitte, ob es das benötigte Mittel (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland gibt und ob Sie es sich möglicherweise dort ärztlich verschreiben lassen können.
Bitte beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Formulare für das Mitführen von BTM-Medikamenten gibt. Diese unterscheiden sich für das Mitführen in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens und Nicht-Schengen-Länder.
Das endgültige Reiseziel bestimmt die Art des notwendigen Formulars. Für jedes (betäubungsmittelpflichtige) Medikament wird ein eigenes Formular benötigt.
Wir raten Ihnen sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt (ca. 1 bis 2 Wochen vor der Reise, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reiseantritt) mit dem Gesundheitsamt in Kontakt (0951/85-651) zu setzen und einen Termin zur endgültigen Beglaubigung zu vereinbaren. Rechnen Sie bitte unter Umständen damit, dass die Angaben auf der ausgefüllten Bescheinigung noch nicht ganz vollständig oder korrekturbedürftig sind. So bestünde auch die Möglichkeit erforderliche Korrekturen und Ergänzungen bei unvollständigen Angaben durch den verordnenden Arzt vornehmen zu lassen. Darüber hinaus empfehlen wir das Mitführen eines bundeseinheitlichen Medikationsplans, auf dem die Medikamentenverordnungen ärztlich dokumentiert sind.
Mitzubringen sind:
- Original der ärztlichen Bescheinigung oder des Attestes mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes
- Personalausweis oder Reisepass
Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann eine Person bevollmächtigt werden.
Kosten:
5,00 € pro Bescheinigung
Sollten Sie sich oder Ihr Arzt unsicher sein, was in die einzelnen Felder einzutragen ist, finden Sie hier Ausfüllhilfen:
Bitte beachten Sie:
Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ bestehen keine international harmonisierten Bestimmungen. Es müssen daher die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. Vor Antritt der Reise ist daher dringend geboten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land abzuklären! Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell. Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland Auskunft erteilen, deren Kontaktadressen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden können.
Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes bietet also keinen Schutz vor einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung im Transit- oder Zielland!
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte: www.bfarm.de