Schwimmförderung
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.
Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, erhalten Vorschulkinder vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.
Vorschulkinder sind Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm 2025/2026 sind dies regelmäßig die Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden.
Für den Erhalt einer Zuwendung reichen Sie als Kursanbieter mit Sitz im Landkreis Bamberg bitte folgende Unterlagen ein:
- vollständig ausgefüllten Förderantrag
- zugehörigen Gutscheine im Original
- Qualifikation der Kursleitung (siehe Datei Mindestqualifikation)
Anträge für die Gutscheinaktion 2024/2025 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2025 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Der Gutschein ist für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29. Juli 2024 und dem 31. August 2025 stattfindet.
Anträge für die Gutscheinaktion 2025/2026 können bis zum 30. November 2026 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Der Gutschein ist für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. August 2026 stattfindet.
Anbieter mit Sitz in Bamberg müssen ihren Antrag bei der Stadt Bamberg einreichen.
FAQ für Eltern und Kursanbieter sind unter www.mach-mit.bayern.de veröffentlicht.